Leistungskreditbetrug: Definition, Strafen und Prävention
Bei einem Leistungskreditbetrug bestellen Verbraucher oder Unternehmer eine Leistung und bezahlen sie nicht. Betrug liegt dann vor, wenn sie bereits vor dem Auftrag von ihrer Zahlungsunfähigkeit wussten oder trotz Zahlungsfähigkeit niemals bezahlen wollten. Auch beim umgekehrten Fall spricht man von Leistungsbetrug, nämlich dann, wenn jemand Geld für eine Leistung verlangt, die er nicht wie vorgegeben erbracht hat bzw. die er nicht plant zu erebringen.
Dieses Delikt fällt unter den allgemeinen Straftatbestand Betrug, der in § 263 des Strafgesetzbuchs geregelt ist. Es droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. In besonders schweren Fällen sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren vor. Das setzt zum Beispiel ein bandenmäßiges Vorgehen voraus.
Typische Beispiele für einen Leistungskreditbetrug
Der Leistungskreditbetrug bezieht sich auf alle Dienstleistungen, während der Betrug bei Produkten Warenkreditbetrug heißt. Ein einfaches Beispiel: Jemand ruft ein Taxi, obwohl er kein Geld hat. Bei der Ankunft am Zielort verlässt er das Taxi, ohne die Rechnung zu begleichen. Ein erhebliches Problem stellt der Leistungskreditbetrug für Handwerker dar. In diesem Bereich geht es oftmals um große Summen. Der Betrug durch einen Großkunden kann die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen gefährden.
Wie sich Unternehmen absichern können
Oberste Priorität genießt eine Bonitätsprüfung, unter anderem die Schufa speichert vielfältige Daten zum Zahlungsverhalten von Privatpersonen und Unternehmen ab. Weitere Möglichkeiten sind Anzahlungen oder die komplette Vorauszahlung. Bei umfangreichen Aufträgen kommt auch eine Bürgschaft infrage. Zudem können sich Firmen mit einem Forderungsverkauf gegen Zahlungsausfälle absichern, beim sogenannten echten Factoring trägt dann die Factoringgesellschaft das Ausfallrisiko.
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