Fällt Pfefferspray unter das Waffengesetz oder nicht?
Wer meint, sich für bedrohliche Situationen rüsten zu müssen, denkt nicht selten über den Kauf einer Waffe nach. Doch die deutschen Gesetze sind streng, der Kauf einer scharfen Waffe ist für einen Normalbürger hierzulande kaum möglich – ein Glück, wie viele meinen, wenn sie auf die Verhältnisse in den USA blicken. Das erklärt die hohe Nachfrage nach Pfeffersprays, die vielen als effektives Verteidigungsmittel gelten. Doch auch Pfefferspray ist im Waffengesetz als Waffe gelistet. Offiziell lautet seine Bezeichnung Reizsprühgas und es darf nur unter Auflagen hergestellt und benutzt werden.
Reizsprühgase fallen unter das Waffengesetz
Alle Reizsprühgase müssen in ihren Inhalts- und Wirkstoffen gesetzlichen Vorgaben entsprechen, damit sie das Zertifikat der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tragen dürfen und in Waffengeschäften verkauft werden können. Auch Sprühdauer und Sprühweite unterliegen festen Vorschriften. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen diese Waffe kaufen und mit sich führen.
Mittel zur Tierabwehr gelten nicht als Waffe
Viele Hersteller unterlaufen jedoch mit einem einfachen Trick die Einschränkungen, die der Gesetzgeber ihnen auferlegt hat. Wird nämlich das Pfefferspray mit der Kennzeichnung „Nur zur Tierabwehr“ versehen, unterliegt es nicht mehr dem Waffengesetz. Diese Produkte sind in der Regel effektiver in der Anwendung, da Reichweite und Sprühstärke nicht begrenzt sind. Auch auf ihre Zusammensetzung nimmt der Gesetzgeber keinen Einfluss. Es können deshalb Wirkstoffe beigemischt sein, für die Tests über ihre Auswirkungen auf den Menschen fehlen.
Nur in Notsituationen erlaubt
Ob nun zur Menschen- oder Tierabwehr ausgelegt – die Anwendung von Pfefferspray ist auf reine Notwehr- bzw. Nothilfesituationen beschränkt. Greift man selbst mit ihnen an, wird das juristisch als gefährliche Körperverletzung eingestuft und entsprechend geahndet. Das Problem: Später ist oft nicht endgültig zu klären, ob der Einsatz der Waffe – grundsätzlich und in ihrer Ausführung, beispielsweise wenn mehrfach gesprüht wurde – in Notwehr/Nothilfe erfolgt ist. Manche Experten sind auch der Ansicht, dass das Anwenden von Pfefferspray gewisse Situationen noch weiter eskalieren lassen können. Wer sich dennoch mit Pfefferspray in der Tasche sicherer fühlt, sollte sich stets der Risiken bewusst sein und das Spray nur in Notsituationen angemessen anwenden.
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