Der Abwicklungsvertrag – Rechtssicherheit nach der Kündigung
Die Kündigung eines Arbeitsvertrags kann kurz und knapp sein. Aber danach bleiben oft noch viele Fragen offen. Deshalb bietet es sich an, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Abwicklungsvertrag schließen. Der Abwicklungsvertrag schafft vor allem rechtliche Sicherheit auf beiden Seiten. Ein langwieriger Rechtsstreit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird vermieden. Außerdem lassen sich die Formalia in Zusammenhang mit der Kündigung schneller abwickeln. Nicht zuletzt bietet ein Abwicklungsvertrag auch individuellen Gestaltungsspielraum, solange nicht gegen zwingendes Gesetzesrecht verstoßen wird.
Rechtsnatur und Zweck eines Abwicklungsvertrags
Während die Kündigung ein einseitiges, empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft ist, ist der Abwicklungsvertrag ein zweiseitiges Rechtsgeschäft. Er kommt also nur zustande, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung einvernehmlich die Modalitäten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses regeln. Keine Seite kann zum Abschluss eines Abwicklungsvertrags gezwungen werden.
Wichtige Inhalte eines Abwicklungsvertrags
- Eine der wichtigsten Regelungen im Rahmen eines Abwicklungsvertrags ist die Abfindung bei Kündigung. Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise der Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Position des Arbeitnehmers und der individuellen Verhandlungsstärke. Gekündigte Arbeitnehmer können sich zum Beispiel beim Betriebsrat erkundigen, welche Abfindungen im Unternehmen üblich sind und ob es möglicherweise einen Interessensausgleich oder Sozialplan gibt, aus denen Ansprüche auf Abfindung bestehen.
- Auch die Kündigungsfrist kann im Abwicklungsvertrag festgelegt werden. In der Regel wird eine kürzere als die gesetzlich oder tariflich vorgeschriebene Frist vereinbart. Das kann für beide Seiten vorteilhaft sein. Liegt die Verkürzung der Kündigungsfrist im Interesse des Arbeitgebers, sollte sich dies in der Höhe der Abfindung niederschlagen.
- Das Arbeitszeugnis ist ein wesentlicher Bestandteil des Abwicklungsprozesses. Im Abwicklungsvertrag können die Anforderungen an das Arbeitszeugnis detailliert geregelt werden, zum Beispiel die Vereinbarung einer mindestens guten Bewertung.
- Wenn Resturlaub bis zum Ende der Beschäftigungsdauer nicht genommen werden kann, sollte die Abgeltung offener Urlaubsansprüche im Abwicklungsvertrag geregelt werden.
- Hat der Arbeitnehmer Firmeneigentum wie einen Laptop oder ein Handy erhalten, wird dessen Rückgabe im Abwicklungsvertrag Auch die Nutzung eines Dienstwagens ist ein wichtiger Punkt für die Vereinbarung.
- Bei Mitarbeitenden in Schlüsselpositionen können aus Wettbewerbsgründen Sperrklauseln vereinbart werden, die dem Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit eine Tätigkeit bei einem Mitbewerber des bisherigen Arbeitgebers untersagen. Auch Sperrklauseln beeinflussen die Höhe der Abfindung bei Kündigung.
Unterschiede zwischen Abwicklungsvertrag und Aufhebungsvertrag
Oft werden Abwicklungsvertrag und Aufhebungsvertrag verwechselt. Die Regelungsinhalte sind zwar oft identisch, aber dennoch handelt es sich um zwei völlig unterschiedliche Vertragstypen.
- Der Abwicklungsvertrag bestätigt die Wirksamkeit einer bereits ausgesprochenen Kündigung und regelt die damit verbundenen Konsequenzen.
- Der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen, ohne dass eine der beiden Parteien den Vertrag gekündigt hätte. Mit der Aufhebung werden in der Regel ähnliche Vereinbarungen wie im Abwicklungsvertrag getroffen, zum Beispiel hinsichtlich Abfindung und Arbeitszeugnis.
Anwaltliche Beratung ist sinnvoll
Die Gestaltung eines Abwicklungsvertrags ist komplex. Die Gestaltung erfordert juristisches Fachwissen und praktische Erfahrung, was realistisch durchsetzbar und rechtlich haltbar ist. Während auf Arbeitgeberseite eine professionelle Personal- oder Rechtsabteilung tätig ist, fühlen sich Arbeitnehmer oft überfordert. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann sie bei der Durchsetzung ihrer Interessen unterstützen und sicherstellen, dass ihre Rechte gewahrt bleiben.
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