Veröffentlicht von admin on 16.Dezember.2011 Kategorie Aktuelles |

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gruntzooki
Seit Jahren schon schlägt der Fall hohe Wellen. Und in den letzten Tagen und Wochen wurde er mehr und mehr präsenter: Liliane Bettncourt, steinreiche L'Oreal-Erbin sollte entmündigt werden. Das hatte ihre Tochter beantragt.
Nun entschied ein französisches Gericht und gab der Tochter Recht. Bettencourt soll fortan einen gesetzlichen Betreuer erhalten. Vormund wird ihr ältester Enkel. Das Vermögen werden die Tochter und zwei Enkel gemeinsam verwalten. Ob damit wieder Ruhe bei Familie Bettencourt eintritt?
Die Mutter hatte zuletzt fragwürdige Finanzentscheidungen getroffen, an die sie sich später nicht mehr erinnert haben soll. Sie wirft ihrer Tochter aber auch vor, ihren Platz einnehmen zu wollen.
Mehr zum Thema:
Frankreichs reichste Frau wird entmündigt in der SZ.
Zum Thema Entmündigung: Das Justizministerium des Landes NRW.
Entmündigung – eine Definition im Wirtschatslexikon.
Veröffentlicht von admin on 11.November.2011 Kategorie Aktuelles , Schon gewusst |

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David Ortez
Auch oder gerade als Jurist kann man es sich nicht leisten, sein Wissen nicht regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen. In vielen Bereichen gibt es immer Neuigkeiten und Änderungen, die es zu beachten gilt. Wer sich gut im Arbeitsrecht 2011 auskennt, wird für das nächste Jahr wieder dafür sorgen müssen, dass er auch die neusten Entwicklungen in diesem Bereich kennt. Dabei geht es nicht nur um unterschiedliche Gesetzentwürfe, man muss sich auch gut mit sehr vielen neuen Gerichtsurteilen auskennen, die in der Zwischenzeit gefällt wurden.
Am besten sucht man sich für dieses Vorhaben einen guten Seminar Anbieter. Ein Seminar ist die einfachste und schnellste Möglichkeit, um seinen Wissensstand an die Neuerungen anzupassen, damit man seinen Mandanten immer optimal helfen kann. Nur wer diese Neuerungen auch wirklich im Griff hat, kann absolut rechtssicher durch jedes neue Jahr kommen. In allen Arbeitsbereichen sind Seminare und Weiterbildungen nötig, aber gerade in einem so wichtigen und verantwortungsvollen Bereich wie dem Recht sollte man immer auf dem Laufenden sein, denn nur so kann man seine Mandanten wirklich optimal vertreten, und hier geht es sehr oft um Schicksale, darüber sollte man sich immer klar sein. Daher sollte sich jeder Jurist regelmäßige Seminare zur Pflicht machen.
Veröffentlicht von admin on 9.Oktober.2011 Kategorie Schon gewusst, Vertragsrecht |

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dkpto
Die Anschlüsse und Verträge für die Nutzung von DSL werden immer günstiger. Die Anbieter unterbieten sich immer wieder mit den Preisen, der Nutznießer ist hier eindeutig der Kunde. Eine solche günstige DSL Flat, wie sie heute fast nur noch angeboten wird, kann aber auch zu Problemen führen, und zwar dann, wenn man umzieht und in einer Gegend landet, wo noch gar kein DSL liegt. Durch das BGH wurde entschieden, dass der Inhaber eines solchen DSL-Anschlusses den Vertrag, den er mit einem Telekommunikationsunternehmen geschlossen hat, nicht einfach vorzeitig kündigen kann wenn er wirklich in eine Gegend zieht, wo noch gar kein DSL vorhanden ist.
Für gewöhnlich ist es ja so, dass man diese Verträge für zwei Jahre abschließt. Das ist oft die einzige Möglichkeit für die Provider, um ihre günstigen Preise auch wirklich zu halten. Dieses Preis-Leistungs-Verhältnis ist es auch, dass die Gerichte zu der Entscheidung kommen lässt, dass man einen solchen Vertrag nicht einfach kündigen kann. Dazu kommt noch, dass der Provider in diesem Fall keinerlei Einfluss nehmen konnte auf die DSL-Verfügbarkeit, und dem Kunden daher keinen Anschluss zur Verfügung stellen konnte. Grundsätzlich ist das Gericht der Meinung, dass wenn jemand einen solchen längerfristigen Vertrag abschließt er auch immer das Risiko trägt, dass man die angebotene Leistung nicht mehr nutzen könne, wenn sich die persönlichen Verhältnisse ändern. Daher stellt für das Gericht auch ein Umzug keinen wichtigen Grund dar, um diesen Vertrag zu kündigen.