Winterreifenpflicht in Österreich: Vorgeschriebene Profiltiefe
Bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen Pkw und leichte Transporter in Österreich vom 1. November bis 15. April an allen Rädern Winterreifen haben. Die Mindestprofiltiefe beträgt 4 mm bei Radialreifen und 5 mm bei Diagonalreifen. Für schwere Lkw und Busse gelten höhere Mindestwerte und andere Vorgaben.
Die Profiltiefe gibt an, wie hoch das Reifenmuster auf der Lauffläche ist. Ein Ganzjahresreifen erfüllt die Winterreifenpflicht nur, wenn er eine zulässige Winterreifenkennzeichnung trägt. Auch die Fahrzeugklasse ist entscheidend.
Mindestprofiltiefe nach Fahrzeugklasse
| Fahrzeug | Wann gilt die Winterreifenpflicht? | Wo müssen Winterreifen montiert sein? | Mindestprofiltiefe |
|---|---|---|---|
| Pkw und Lkw bis 3,5 t | 1. November bis 15. April, wenn winterliche Fahrbahnverhältnisse herrschen und das Fahrzeug gefahren wird | An allen Rädern | 4 mm bei Radialreifen, 5 mm bei Diagonalreifen |
| Geschlossene, kabinenartige vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, oft Microcars genannt | Wie bei Pkw | An allen Rädern | Nach den jeweils geltenden Reifenanforderungen |
| Lkw über 3,5 t | 1. November bis 15. April, unabhängig von der Fahrbahn | An allen Rädern mindestens einer Antriebsachse | 5 mm bei Radialreifen, 6 mm bei Diagonalreifen |
| Omnibusse | 1. November bis 15. März, unabhängig von der Fahrbahn | An allen Rädern mindestens einer Antriebsachse | 5 mm bei Radialreifen, 6 mm bei Diagonalreifen |
Für Pkw und leichte Lkw gilt die Winterreifenpflicht nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen. Bei trockener Fahrbahn greift sie nicht allein deshalb, weil der Kalender den 1. November zeigt. Für schwere Lkw und Busse gilt die vorgeschriebene Ausrüstung dagegen während des jeweiligen Zeitraums auch auf trockener Straße.
Welche Regeln für ein Fahrzeug gelten, hängt von seiner zugelassenen Fahrzeugklasse und dem höchstzulässigen Gesamtgewicht ab. Bei Wohnmobilen und Sonderfahrzeugen lohnt sich deshalb ein Blick in die Fahrzeugpapiere.
Reifenkennzeichnung prüfen
In Österreich gelten Reifen mit einer der folgenden Aufschriften als Winterreifen: M+S, M.S. oder M&S. Auch ein Schneeflockenzeichen kann allein ausreichen; es kann zusätzlich zu einer M+S-Kennzeichnung auf der Reifenflanke stehen. Ganzjahres- und Allwetterreifen zählen nur dann als Winterreifen, wenn sie eine solche zulässige Kennzeichnung tragen.
Bei bestimmten Spezialreifen gelten je nach Fall auch die Kürzel ET, ML oder MPT. Die Kennzeichnung allein reicht jedoch nicht aus. Auch die Anforderungen an Fahrzeug und Profiltiefe müssen erfüllt sein. Für die Verwendung gelten ebenfalls Anforderungen. Prüfe deshalb die Reifenflanke und verlasse dich nicht allein auf einen Handelsnamen wie „All Season“.
Profiltiefe richtig messen
Gemessen wird im mittleren Bereich der Lauffläche, der ungefähr drei Viertel ihrer Breite umfasst. Ein Profiltiefenmesser hilft dabei. Kontrolliere mehrere Stellen jedes Reifens, denn das Profil kann sich ungleichmäßig abnutzen. Bei Unsicherheit über die Reifenbauart oder den Messwert kann eine Werkstatt weiterhelfen.
Radialreifen sind an der Kennzeichnung auf der Reifenflanke erkennbar. Ein „R“ in der Reifengrößenangabe steht für Radialbauart. Die gesetzlichen Mindestwerte bilden nur die Untergrenze. Sie sagen nicht aus, dass ein Reifen mit dieser Profiltiefe noch die beste Winterleistung bietet.
Unterschreitet ein Reifen die Winter-Mindesttiefe, zählt er nicht mehr als Winterreifen. Bei einem Pkw kann er noch als Sommerreifen verwendet werden, wenn er die dafür geltende Mindestprofiltiefe einhält. Diese beträgt grundsätzlich 1,6 mm. Bei winterlichen Straßenverhältnissen erfüllt ein solcher Reifen die Winterreifenpflicht trotzdem nicht.
Schneeketten für Pkw, Lkw und Busse
Bei Pkw und leichten Lkw bis 3,5 t dürfen Schneeketten Winterreifen nur unter bestimmten Bedingungen ersetzen: Sie müssen an mindestens zwei Antriebsrädern montiert sein, und die Fahrbahn muss mit einer zusammenhängenden oder nur unwesentlich unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt sein. Schneematsch allein reicht dafür nicht.
Für Lkw über 3,5 t und Busse gilt zusätzlich eine Mitführpflicht: Vom 1. November bis 15. April müssen geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder an Bord sein. Mitführen bedeutet nicht, dass die Ketten ständig aufgezogen sein müssen. Für Busse endet die Winterreifenpflicht am 15. März, die Kettenmitführpflicht läuft jedoch bis zum 15. April. Für bestimmte Fahrzeuge gelten Ausnahmen, etwa wenn sich wegen ihrer Bauart keine Schneeketten montieren lassen.
Motorräder und Anhänger
Die genannten saisonalen Winterreifenregeln gelten für bestimmte Pkw- und Lkw-Klassen, Leichtkraftfahrzeuge sowie schwere Lkw und Busse. Für Motorräder und Pkw-Anhänger ist keine eigene saisonale Winterreifenpflicht genannt; für ihre Reifen gelten weiterhin die allgemeinen Vorschriften. Prüfe bei besonderen Fahrzeugklassen die Zulassung, bevor du die Regeln für einen normalen Pkw überträgst.
