Muss man den Personalausweis immer dabeihaben?
Nein. Deutsche Staatsangehörige müssen ihren Personalausweis im Alltag nicht ständig mitführen. Ab 16 Jahren müssen sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen aber einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen.
Bei einer rechtmäßigen Kontrolle zur Feststellung der Identität kann eine Behörde verlangen, dass man den Ausweis vorzeigt und das Gesicht mit dem Foto abgleichen lässt. Für bestimmte Tätigkeiten und Situationen muss man den Ausweis ausdrücklich dabeihaben.
Besitzpflicht heißt nicht Mitführpflicht
Es gibt einen Unterschied zwischen der Pflicht, einen Ausweis zu besitzen, und der Pflicht, ihn dabeizuhaben. Wer mindestens 16 Jahre alt ist und der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegt, muss einen gültigen Personalausweis besitzen. Ein gültiger deutscher Reisepass erfüllt diese Pflicht ebenfalls.
Wer den Personalausweis beim Einkaufen oder auf dem Weg zur Arbeit zu Hause lässt, verstößt allein dadurch nicht gegen eine allgemeine Pflicht, ihn dabeizuhaben. Entscheidend ist, ob für die Situation eine besondere Vorschrift gilt oder eine Behörde den Ausweis rechtmäßig verlangt.
Wann die Polizei den Ausweis verlangen darf
Die Polizei darf die Identität nur feststellen, wenn ein Gesetz sie dazu berechtigt. Welche Befugnis gilt, hängt davon ab, warum und wo die Polizei kontrolliert.
Nach § 163b der Strafprozessordnung dürfen Behörden im Strafverfahren die Identität einer verdächtigen Person feststellen. Sie dürfen auch eine nicht verdächtige Person kontrollieren, wenn das für die Aufklärung einer Straftat erforderlich ist. Bei Kontrollen, mit denen die Polizei Gefahren verhindern will, gelten zusätzlich die Polizeigesetze der Länder. Die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland und Anlass. Für die Bundespolizei gelten eigene gesetzliche Befugnisse, etwa bei bestimmten Kontrollen im grenzüberschreitenden Verkehr.
Wenn eine Behörde die Identität feststellen darf, muss die betroffene Person auf Verlangen den Ausweis vorzeigen und das Gesicht mit dem Foto abgleichen lassen. Wer den Grund einer Kontrolle nicht versteht, kann ruhig nach dem Anlass und der Rechtsgrundlage fragen. Das ersetzt aber nicht die Pflicht, einer rechtmäßigen Anordnung Folge zu leisten.
Wann eine Mitführpflicht gilt
Für bestimmte Tätigkeiten schreibt das Gesetz ausdrücklich vor, Ausweispapiere dabeizuhaben. Beschäftigte in den Branchen, die das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nennt, müssen bei der Arbeit ein Ausweisdokument dabeihaben. Auf Verlangen müssen sie es den Behörden der Zollverwaltung vorzeigen. Dazu zählen unter anderem das Baugewerbe und das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe. Auch Logistik, Gebäudereinigung sowie das Sicherheits-, Friseur- und Kosmetikgewerbe gehören dazu.
Auch wer eine Waffe führt, muss nach dem Waffengesetz einen Personalausweis oder Reisepass dabeihaben. Je nach Fall sind zusätzlich waffenrechtliche Dokumente erforderlich.
Für ausländische Staatsangehörige gelten eigene Pass- und Aufenthaltsregeln. Welche Dokumente sie besitzen oder Behörden vorlegen müssen, hängt unter anderem vom Aufenthaltsstatus ab. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können sie auch einen Passersatz oder einen von einer Behörde ausgestellten Ausweisersatz haben.
Was passiert, wenn der Ausweis fehlt?
Wer den Ausweis zu Hause vergessen hat, begeht damit nicht automatisch eine Ordnungswidrigkeit. Anders ist es, wenn eine berechtigte Behörde den Ausweis verlangt und die Person ihn nicht oder nicht rechtzeitig vorzeigt. Das Personalausweisgesetz legt für bestimmte Verstöße mögliche Bußgelder fest. Ein Bußgeld ist nicht automatisch fällig, nur weil jemand ohne Ausweis unterwegs ist.
Kann die Polizei die Identität nicht sofort feststellen, darf sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen weitere Maßnahmen ergreifen. Im Strafverfahren kann sie eine verdächtige Person festhalten, wenn sich die Identität sonst nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten feststellen lässt. Bei nicht verdächtigen Personen sind solche Maßnahmen enger begrenzt und müssen für die Aufklärung einer Straftat erforderlich und verhältnismäßig sein. Eine Freiheitsentziehung nach den einschlägigen strafprozessualen Vorschriften darf insgesamt höchstens zwölf Stunden dauern. Diese Grenze gilt nicht pauschal für jede Polizeikontrolle.
Was private Unternehmen verlangen dürfen
Private Unternehmen haben nicht automatisch dieselben Befugnisse wie Polizei oder Behörden. Sie dürfen einen Ausweis nutzen, um die Identität einer Person zu prüfen. Ob sie ihn für einen konkreten Vorgang verlangen oder eine Leistung ohne Identitätsnachweis verweigern dürfen, hängt jedoch vom Zweck und den dafür geltenden Vorschriften ab.
Eine Ausweiskopie ist gesondert zu beurteilen: Das Personalausweisgesetz erlaubt das Anfertigen einer Kopie grundsätzlich nur mit Zustimmung der ausweisinhabenden Person. Wer um eine Kopie gebeten wird, kann deshalb nachfragen, warum sie benötigt wird und ob eine Sichtprüfung genügt.
