Arbeitszeugnis prüfen: Typische Codes und Formulierungen
Beim Prüfen eines Arbeitszeugnisses helfen Listen mit angeblichen Zeugnis-Codes nur begrenzt. Personalverantwortliche achten bei bestimmten Leistungsformeln auf Wörter wie „stets“ und „voll“. Es gibt keine verbindliche Übersetzung für alle Fälle. Entscheidend ist der Gesamteindruck des Zeugnisses.
Prüfen Sie, ob Aufgaben und Beschäftigungsdauer stimmen, die Bewertungen zusammenpassen und der Text klar formuliert ist. Falsche, missverständliche oder widersprüchliche Aussagen können Sie berichtigen lassen. Eine Änderung allein deshalb, weil Sie eine andere Formulierung bevorzugen, können Sie nicht verlangen.
Was ein Arbeitszeugnis enthalten muss
Nach § 109 der Gewerbeordnung muss ein Arbeitszeugnis Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung enthalten. Auf Wunsch muss es außerdem Leistung und Verhalten beurteilen. Diese erweiterte Form heißt qualifiziertes Zeugnis. Das Zeugnis muss klar und verständlich sein. Es darf keine Formulierungen oder äußeren Gestaltungen enthalten, die eine andere Aussage vermitteln sollen als der erkennbare Wortlaut.
Der Arbeitgeber darf die Formulierungen innerhalb eines gewissen Rahmens selbst wählen. Sie können deshalb nicht allein verlangen, dass eine Passage eleganter klingt oder einer bestimmten Musterformulierung entspricht. Entscheidend ist, ob das Zeugnis sachlich zutrifft und insgesamt einen stimmigen Eindruck vermittelt. Das Bundesarbeitsgericht hat diesen Maßstab unter anderem im Verfahren 9 AZR 386/10 erläutert.
Zufriedenheitsformeln richtig lesen
Bei der zusammenfassenden Leistungsbewertung, oft „Zufriedenheitsformel“ genannt, achten Leser besonders auf Verstärker. In der verbreiteten Notenlogik klingt eine Bewertung umso besser, je stärker die Formel Zufriedenheit betont und je eindeutiger sie durch Wörter wie „stets“ ergänzt wird.
| Formulierung | Übliche Einordnung |
|---|---|
| „stets zur vollsten Zufriedenheit“ | Sehr gute Bewertung |
| „stets zur vollen Zufriedenheit“ | Gute Bewertung |
| „zur vollen Zufriedenheit“ | Durchschnittliche Bewertung |
Das Bundesarbeitsgericht hat „zur vollen Zufriedenheit“ als durchschnittlich eingeordnet und bestätigt, dass „stets“ in diesem Zusammenhang die Bewertung aufwertet. Diese Einordnungen bieten eine grobe Orientierung, sind aber keine vollständige Notentabelle für jedes Zeugnis. Eine Einschränkung wie „insgesamt“ kann die Aussage abschwächen. Was sie bedeutet, hängt jedoch vom Satz und vom übrigen Zeugnis ab.
Auch die Forschung spricht gegen eine sichere Entschlüsselung einzelner Wörter. Eine explorative Befragung der Ernst-Abbe-Hochschule Jena, veröffentlicht 2016, fand unterschiedliche Formulierungen und erhebliche Schwierigkeiten bei ihrer Zuordnung. In einem Test mit fünf Bewertungen ordnete nur eine von 88 Personen alle richtig ein. Die nicht repräsentative Befragung belegt keine flächendeckende Praxis, zeigt aber, warum eine starre Übersetzungstabelle in die Irre führen kann.
Aussagen im Zusammenhang prüfen
Lesen Sie jede auffällige Passage im Zusammenhang mit den Aussagen davor und danach. Ein einzelnes Wort beweist nicht automatisch eine versteckte Abwertung. Das Bundesarbeitsgericht entschied etwa, dass „kennen gelernt“ in einem positiven Satz nicht grundsätzlich bedeutet, die genannten Eigenschaften seien tatsächlich nicht vorhanden. Erst der übrige Text zeigte, wie die Wendung im konkreten Zeugnis gemeint war.
Achten Sie besonders auf Widersprüche. Im Verfahren 9 AZR 272/22 stand eine Aussage über Arbeitsergebnisse „von guter Qualität“ neben einer deutlich besseren Gesamtbewertung. Das Gericht prüfte die Passagen gemeinsam und stellte fest, dass die Aussagen nicht stimmig waren. Wenn die Zusammenfassung eine sehr gute Leistung bescheinigt, einzelne Abschnitte aber wichtige Ergebnisse deutlich schlechter beurteilen, sollten Sie diese Stellen genauer prüfen.
Vergleichen Sie außerdem die Tätigkeitsbeschreibung mit Ihrer tatsächlichen Arbeit. Fehlen zentrale Aufgaben, ist die Beschreibung falsch oder bleiben wichtige Aussagen unklar, kann das den Gesamteindruck verzerren. Nicht jede ausgelassene Einzelaufgabe und nicht jedes fehlende Lob ist jedoch automatisch eine versteckte Kritik. Entscheidend ist, ob die Lücke für das konkrete Zeugnis erheblich ist.
Schlussformel gesondert bewerten
Dank, Bedauern über das Ausscheiden und gute Wünsche stehen oft am Ende eines Zeugnisses. Für solche Schlussformeln besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch; fehlt der Dank, lässt sich daraus allein keine negative Bewertung ableiten. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Schlussfolgerung im Verfahren 9 AZR 227/11 ausdrücklich zurückgewiesen.
Ein besonderer Fall liegt vor, wenn der Arbeitgeber eine zuvor enthaltene Schlussformel als Reaktion auf eine berechtigte Korrekturrüge streicht. Das Bundesarbeitsgericht wertete eine solche Streichung 2023 unter den Umständen des Falls als Verstoß gegen das Maßregelungsverbot. Daraus folgt kein allgemeiner Anspruch auf eine Dankesformel. Es kommt darauf an, wie die Änderung zustande kam.
Das Zeugnis systematisch prüfen
Gehen Sie das Zeugnis in einer festen Reihenfolge durch. So finden Sie sachliche Fehler und Widersprüche, ohne jedes ungewohnte Wort als Code zu behandeln:
- Stimmen Beschäftigungsdauer, Position und Aufgabenbeschreibung?
- Sind bei einem qualifizierten Zeugnis Leistung und Verhalten beurteilt?
- Passen die zusammenfassende Bewertung und die einzelnen Aussagen zusammen?
- Schwächen Wörter wie „insgesamt“ die Aussage ab oder verstärken Wörter wie „stets“ sie?
- Fehlen Angaben, die für Ihre Tätigkeit wesentlich sind, oder bleibt eine Passage missverständlich?
Prüfen Sie beim Verhalten auch, ob die Beurteilung zur tatsächlichen Zusammenarbeit passt und ob wichtige Personengruppen oder Aspekte ohne erkennbaren Grund fehlen. Eine fehlende Erwähnung ist nicht automatisch ein feststehender Negativcode. Sie wird relevant, wenn sie zusammen mit dem übrigen Text einen falschen Eindruck erzeugt.
Wann eine Korrektur sinnvoll ist
Bitten Sie um eine Korrektur, wenn das Zeugnis eine falsche Beschäftigungsdauer nennt, zentrale Aufgaben falsch beschreibt oder eine missverständliche Aussage enthält. Dasselbe gilt, wenn Leistungsurteil und Einzelbewertungen erkennbar nicht zusammenpassen oder wichtige Inhalte fehlen, die zum geschuldeten Zeugnis gehören.
Begründen Sie Ihren Wunsch konkret. Nennen Sie die beanstandete Stelle und erklären Sie, ob sie sachlich falsch, unklar oder widersprüchlich ist. Schlagen Sie eine Änderung vor, die den tatsächlichen Sachverhalt korrekt wiedergibt. Ein pauschaler Wunsch nach einer „besseren Note“ oder nach einer besonders positiven Formulierung reicht allein nicht aus.
Wer eine bessere als durchschnittliche Gesamtbewertung verlangt, muss konkrete Tatsachen zur eigenen Leistung darlegen und beweisen, die eine solche Bewertung stützen. Das hat das Bundesarbeitsgericht im Verfahren 9 AZR 584/13 klargestellt. Hilfreich sind daher belegbare Ergebnisse, übertragene Verantwortung oder nachvollziehbare Rückmeldungen, sofern sie die beanstandete Bewertung tatsächlich betreffen.
