Personenbeförderungsschein beantragen: Ablauf und Unterlagen
Wer Fahrgäste beruflich oder geschäftsmäßig befördert, braucht je nach Fahrzeug und Fahrt zusätzlich zum Führerschein eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Diese Erlaubnis heißt Personenbeförderungsschein (P-Schein). Den Antrag stellen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnort.
Die Kommune legt zum Teil fest, welche Nachweise Sie einreichen und wie Sie den Antrag stellen. Bundesweit gelten grundlegende Anforderungen an Alter, Fahrpraxis und gesundheitliche Eignung.
Wann Sie einen P-Schein brauchen
Ein P-Schein ist grundsätzlich erforderlich, wenn Sie Fahrgäste entgeltlich oder geschäftsmäßig in einem Taxi, Mietwagen oder bestimmten anderen Fahrzeugen befördern. Auch für die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung in einem Krankenkraftwagen ist die Erlaubnis vorgesehen. Ob sie für Ihre konkrete Tätigkeit nötig ist, hängt von der Fahrt und der Art des Fahrzeugs ab.
Wer eine Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 besitzt, braucht nach § 48 der Fahrerlaubnis-Verordnung keine zusätzliche Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Tätigkeit darunter fällt, klären Sie das vor dem Antrag mit der Fahrerlaubnisbehörde oder dem zuständigen Verkehrsamt.
Voraussetzungen für den P-Schein
Für die Erlaubnis müssen Sie grundsätzlich mindestens 21 Jahre alt sein und die passende Fahrerlaubnis besitzen; für Fahrten mit Krankenkraftwagen gilt ein Mindestalter von 19 Jahren. In der Regel müssen Sie die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens zwei Jahren besitzen. Soll der P-Schein nur für Krankenkraftwagen gelten, genügt ein Jahr Fahrpraxis. Die vorgeschriebene Zeit mit der Fahrerlaubnis muss nicht unmittelbar vor dem Antrag liegen. Sie kann auch innerhalb der vergangenen fünf Jahre liegen.
Die Behörde prüft außerdem Ihre Zuverlässigkeit sowie Ihre körperliche und geistige Eignung. Dazu gehören Nachweise zum Sehvermögen. Für Krankenkraftwagen benötigen Sie zusätzlich einen Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe. Die Fahrerlaubnis-Verordnung nennt außerdem einen Fachkundenachweis für Taxi, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr. Die Behörden setzen diese Vorgabe je nach Region unterschiedlich um. Fragen Sie deshalb bei Ihrer örtlichen Behörde nach, was für Ihren Antrag gilt.
Zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnort. Je nach Bundesland und Kommune kann sie Teil des Landratsamts, der Stadtverwaltung oder eines anderen örtlichen Amtes sein. In Bayern ist beispielsweise das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt zuständig.
Der genaue Ablauf unterscheidet sich je nach Kommune und zuständiger Stelle. In Berlin wird der Antrag etwa am Bürgeramt gestellt; die weitere Bearbeitung und Ausgabe übernimmt das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten. Suchen Sie im Serviceportal Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises nach „Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung“. Dort finden Sie die zuständige Stelle und deren aktuelle Vorgaben zu Termin, Antrag und Unterlagen.
So läuft der Antrag ab
Der Antrag läuft in mehreren Schritten ab: Zuerst klären Sie den Bedarf und die örtlichen Vorgaben, anschließend besorgen Sie die Nachweise und reichen alles bei der zuständigen Stelle ein. Danach prüft die Behörde den Antrag; das weitere Vorgehen richtet sich nach dem örtlichen Verfahren.
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Bedarf klären: Prüfen Sie, ob Sie für Ihr Fahrzeug und Ihre Tätigkeit einen P-Schein benötigen. Bei Zweifeln fragen Sie die Fahrerlaubnisbehörde.
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Örtliche Vorgaben prüfen: Finden Sie heraus, welche Stelle zuständig ist, und lesen Sie deren aktuelle Unterlagenliste. Klären Sie dabei auch, ob Sie einen Termin brauchen und ob Sie persönlich erscheinen müssen.
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Nachweise besorgen: Lassen Sie die erforderlichen ärztlichen und augenärztlichen Untersuchungen durchführen. Fragen Sie vorab, wie alt die Bescheinigungen bei Antragstellung höchstens sein dürfen. Beantragen Sie ein Führungszeugnis nur nach dem von der Behörde vorgegebenen Verfahren.
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Antrag einreichen: Reichen Sie den Antrag mit den geforderten Unterlagen ein. Manche Behörden verlangen eine persönliche Vorsprache; andere ermöglichen einzelne Schritte online oder über ein Bürgeramt.
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Prüfung abwarten und Erlaubnis abholen: Die Behörde prüft Ihre Nachweise und Voraussetzungen und schließt die Prüfung ab, sobald alle Unterlagen vorliegen. Bearbeitungsdauer und Abholung richten sich nach dem örtlichen Verfahren.
Unterlagen für den P-Schein
Häufig verlangt die Behörde einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und den vorhandenen Führerschein. Bei einem älteren oder ausländischen Führerschein kann zuvor ein Umtausch oder eine Umschreibung nötig sein. Manche Kommunen verlangen außerdem ein biometrisches Lichtbild oder eine Terminbestätigung.
Für die gesundheitliche Eignung brauchen Sie in der Regel ärztliche Nachweise und einen Nachweis über ausreichendes Sehvermögen. Je nach örtlicher Vorgabe kommt ein gesonderter Funktions- und Leistungstest hinzu. Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gehört ebenfalls häufig zu den Anforderungen; die Behörde kann außerdem eine aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister berücksichtigen. Für Krankenkraftwagen müssen Sie den Nachweis über die Erste-Hilfe-Schulung beilegen, sofern die Behörde ihn nicht bereits vorliegen hat.
Die Fristen für medizinische Bescheinigungen hängen von der Behörde ab. Bayern und Berlin nennen für Nachweise zur körperlichen und geistigen Eignung sowie für den Funktions- und Leistungstest grundsätzlich eine Gültigkeit von höchstens einem Jahr. Für den Seh-Nachweis nennen diese Behörden bis zu zwei Jahre. Hamburg verlangt laut seinem Behördenportal ebenfalls ärztliche Nachweise mit unterschiedlichen Fristen und ein Führungszeugnis, das bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein darf. Maßgeblich ist die Vorgabe Ihrer Behörde.
Kosten und Gültigkeit des P-Scheins
Die Gebühren legt die örtliche Verwaltung fest; außerdem können Kosten für Untersuchungen, das Führungszeugnis oder einen Führerscheinumtausch hinzukommen. Als örtliche Beispiele: Berlin nennt 45,10 Euro für Erteilung und Erweiterung. Niedersachsen führte 42,60 Euro für die Ersterteilung auf, nach einem im November 2024 aktualisierten Behördeneintrag. Diese Beträge gelten nicht bundesweit und sind nicht zwingend aktuell. Sie umfassen auch nicht unbedingt alle Kosten. Erfragen Sie die Gebühren bei Ihrer Behörde.
Nach § 48 FeV wird der P-Schein höchstens für fünf Jahre erteilt. Prüfen Sie bei der Antragstellung, welche Laufzeit Ihre Behörde für Ihren Fall vorsieht. Einige Behördenportale nennen andere örtliche Laufzeiten. Diese Angaben beruhen teilweise auf älteren Informationen.
Während der Personenbeförderung müssen Sie den P-Schein zusammen mit Ihrem EU-Kartenführerschein mitführen. Legen Sie beide Dokumente vor Fahrtbeginn bereit.
Fachkundenachweis vorher klären
Für Taxi, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr führt § 48 FeV einen Fachkundenachweis als Voraussetzung auf. Behördeninformationen beschreiben die praktische Umsetzung jedoch unterschiedlich: Einige weisen darauf hin, dass die Anforderungen oder zuständigen Stellen noch nicht feststehen; andere erteilen die Fahrerlaubnis derzeit ohne diesen Nachweis oder führen ihn als Unterlage auf.
Fragen Sie deshalb bei der Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnort nach, ob und in welcher Form der Fachkundenachweis für Ihren Antrag verlangt wird. Verlassen Sie sich nicht auf eine Auskunft aus einem anderen Bundesland.
