jura

Burka-Verbot in Frankreich beschlossene Sache

abgelegt im Archiv Aktuelles , Gesetze am 25.05.10

Burka-Verbot in Frankreich beschlossene Sache
© pfatter

Frankreichs Regierung hat einen Gesetzentwurf für ein völliges Verbot des Ganzkörperschleiers auf den Weg gebracht. Der Ministerrat setzte sich damit über die Bedenken hochrangiger Juristen und muslimischer Verbände hinweg.
Frankreich sei eine alte Nation mit gewissen Vorstellungen, rechtfertigte sich Präsident Sarkozy.
Die Kleidungsvorschriften des Korans sind unterschiedlich auslegbar. So muss zwischen Schleier und Verschleierung unterschieden werden. Teilweise wird darunter nur die Bedeckung des Haares verstanden, teilweise aber auch die komplette Verhüllung des Körpers.
Bei der Beratung zum Verbot der Vollverschleierung muslimischer Frauen hat der Präsident Nicolas Sarkozy Frankreich als "eine alte Nation", die "gewisse Vorstellungen" von der Menschenwürde, der Würde der Frau und dem Zusammenleben der Gemeinschaft habe. "Der Ganzkörperschleier, der das Gesicht vollständig verdeckt, verletzt diese für uns so grundlegenden, für die Republik so wesentlichen Werte."

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Worauf achten beim Autokauf?

abgelegt im Archiv Haftung , Handel am 18.05.10

flickr_2883208916.jpg
© jiazi

Damit es nach dem Gebrauchtwagenkauf keine bösen Überraschungen gibt, gilt es, eine Reihe juristischer Fragen und Fußangeln zu beachten, darauf machen Juristen des ADAC aufmerksam und geben Tipps zu Sachmängelhaftung, Garantie und Finanzierung:

Kauf beim Händler oder von privat? - Der Käufer kann den Händler mindestens ein Jahr lang für Sachmängel haftbar machen. Verlangt werden kann zunächst die kostenlose Reparatur. Gelingt das nicht, besteht die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der private Verkäufer darf die Mängelhaftung ausschließen. Er haftet dann nur für arglistig verschwiegene Mängel oder ausdrücklich zugesagte Eigenschaften. Für den Kauf wird ein Musterkaufvertrag empfohlen.

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Steuerpanne? Hätte die Lieferung der Daten-CD beim Zoll angemeldet werden müssen?

abgelegt im Archiv Aktuelles , Steuerrecht am 11.05.10

Steuerpanne? Hätte die Lieferung der Daten-CD beim Zoll angemeldet werden müssen?
© AMagill

Langsam hat man ja genug von dem Thema "CDs mit Daten von Steuersündern". Doch jetzt gibt es wieder neuen Ärger um die "Hehlerware":
Nach Einschätzung von Juristen haben die Behörden beim Datenkauf gegen Zoll- und Steuergesetze verstoßen. "Die Lieferung der CD hätte in jedem Fall beim Passieren der Grenze beim Zoll angemeldet werden müssen - ganz egal, ob die Ware direkt von der Schweiz oder über den Umweg Frankreich nach Deutschland gekommen ist", sagt der Zollrechtsprofessor Hans-Michael Wolffgang, Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Weltzollorganisation.
"Wenn der Verkäufer die CD selbst ohne Anmeldung über die Grenze gebracht hat, ist er Zollschuldner. Und der Käufer ebenfalls, wenn er davon weiß." Der Staat wäre also am Schmuggeln beteiligt. Noch schlimmer wäre es, sollte ein Staatsbeamter die CD über die Grenze gebracht haben. "Dann wäre dieser Beamte der Schuldner", sagt Wolffgang, "und die Tat seiner Behörde zuzurechnen."

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Maschinen-Recht: Wer steht dafür gerade, wenn Roboter Schaden verursachen?

abgelegt im Archiv Aktuelles , Haftung am 04.05.10

Maschinen-Recht: Wer steht dafür gerade, wenn Roboter Schaden verursachen?
© m.a.r.c.

Japan ist ein, wenn man so will, ein leuchtendes Beispiel für die Integration von Robotern im Alltag. Besonders im Haushalt und in Alten- und Pflegeheimen sind diese stillen Helfer nicht mehr wegzudenken.
Aber was ist, wenn eine Maschine durchdreht und Schaden an Mensch oder Sache verursacht? In Japan gibt es gesetzliche Regelungen dafür. Das japanische Recht einfach auf Deutschland zu projizieren, ist allerdings nicht so einfach. Und deshalb gibt es hierzulande noch keine Antworten auf Haftungsfragen im Schadensfalle.

Nun soll das Projekt "Robotik und Recht" Haftungsfragen in Deutschland klären. Das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft mit 200.000 Euro geförderte Projekt soll in den nächsten zwei Jahren offene juristische Fragen beleuchten, die beim Einsatz von autonom handelnden Robotern und Maschinen auftauchen können.

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Jura-Professor verklagt den Hamburger Senat

abgelegt im Archiv Aktuelles , Studentenwelt am 27.04.10

flickr_3507239471.jpg
© Marcus Meissner

Professor Michael Köhler lehrt Rechtsphilosophie und Strafrecht an der Universität Hamburg und hält Teile des Hochschulgesetzes für verfassungswidrig. Konsequenz: eine Klage gegen den Hamburger Senat.
Wissenschaftssenator Jörg Dräger (parteilos) änderte im Jahre 2005 radikal das Hochschulgesetz und damit auch die Strukturen an der Uni Hamburg.
Das veranlasste Professor Köhler, sich mit der Gerechtigkeit innerhalb der Abläufe in universitären Fragen zu befasen. Dabei kam er zu dem Schluss, dass die Wissenschaftler entrechtet werden und die Dekane zu mächtig sind.

Voraussichtlich wird der 64-jährige bald allerhöchsten Zuspruch bekommen: Das Bundesverfassungsgericht hat nach vier Jahren seine Verfassungsbeschwerde jetzt der Hamburger Bürgerschaft zugestellt. Bis dahin kommt vor dem Karlsruher Gericht nicht mal jede zehnte Beschwerde. In jedem Fall ein Anhaltspunkt dafür, dass sie erfolgreich sein könnte.

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