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Der Spieß wurde umgedreht – Juristen aus Hagen verurteilt

abgelegt im Archiv Abmahnung , Aktuelles am 21.07.10

Der Spieß wurde umgedreht – Juristen aus Hagen verurteilt


Die beiden Juristen aus Hagen hatten ein leichtes Spiel mit den arglosen Ebay-Händlern: Gezielt suchten sie nach Formfehlern in den AGBs der Verkäufer, um bei kleinsten Fehlern Abmahnkosten einzufordern.
Der Anwalt (47) und der Notar (63) aus Hagen zockten so mithilfe eines eingeweihten Pärchens, das jedes Mal als Kläger fungierte, die arglosen Geschäftleute ab. So strichen sie mehr als 35.000 Euro Abmahnkosten ein.

Mit ihrer lukrativen, aber kriminellen Masche haben sich die beiden in eine sehr missliche Lage manövriert:
Den 18. Juni 2008 wir die große Hagener Anwaltskanzlei in der Hagener City wohl nie vergessen: Morgens um 8.30 Uhr standen unerwartet Ermittler mit Durchsuchungsbeschluss auf der Matte. Bis 13 Uhr waren die Beamten emsig, sie durchwühlten Schränke, Ordner und Akten, schleppten Kartons mit belastenden Unterlagen aus den Büros.

In den Fokus des Interesses eines pedantisch genauen Staatsanwaltes namens Dr. Holger Schlüter geriet recht schnell ein einzelner Anwalt der oben genannten Kanzlei. Dieser hatte ohne Umschweife innerhalb von nur drei Monaten sage und schreibe 280 Wettbewerbsverstöße kostenpflichtig abgemahnt.

Durchweg betroffen waren arglose Ebay-Händler, denen im Verkaufsprozedere kleine Fehler untrerlaufen waren.

So reichte eine fehlerhafte Formulierung in deren Online-AGBs aus, Opfer des "tüchtigen" Anwalts zu werden. Zum Beispiel in der Widerrufsbelehrung: So muss es heißen "Rücknahme innerhalb eines Monates" und nicht, wie es irrtümlich vorkam, "innerhalb von vier Wochen".

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Macht Google Music bald iTunes Konkurrenz?

abgelegt im Archiv Aktuelles , Urheberrecht am 18.07.10

Macht Google Music bald iTunes Konkurrenz?
© TheAlieness GiselaGiardino²³

Google und Musik ist keine neue Paarung: Im März 2009 ließ Google in China einen Musik-Versuchsballon steigen, der legale Musik gegen P2P-Raubkopien setzte.
Und ab Herbst könnte Google den Musikdownloadmarkt kräftig aufmischen, indem der Musikdienst der Suchmaschinisten eröffnet wird.

Laut Informationen verschiedener - und natürlich anonymer - Quellen aus der Musikindustrie werde in den nächsten Monaten Google Music sowohl den Download von Songs als auch gestreamte Musik anbieten.
Zunächst solle sich dieses Angebot an Android-Nutzer richten, eine entsprechende Funktion war bereits letzten Monat im Verlauf von Googles I/O-Konferenz demonstriert worden. Doch angeblich plant Google, sich damit nicht zu begnügen.

Die Rede ist von der zusätzlichen Möglichkeit, das Abspeichern und Abrufen von Musikdateien auch als Google-Cloud-Anwendung vornehmen zu können. Damit wäre das Musikangebot völlig geräteunabhängig, sehr im Unterschied zum Apple-Konzept, das für den Musik-Download aus dem iTunes-Store auf eine starke Anbindung auf iPhone oder iPod touch setzt.

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Arbeitsrecht: Private E-Mails sind Kündigungsgrund

abgelegt im Archiv Arbeitsrecht am 09.07.10

Arbeitsrecht: Private E-Mails sind Kündigungsgrund
© Robert Scoble
Für den Laien ist es vermutlich unverständlich doch Richter haben geurteilt, dass die Nutzung privater E-Mails am Arbeitsplatz eine sofortige und fristlose Kündigung nach sich ziehen darf. So urteilte das Landesarbeitsgericht Niedersachsen unter dem AZ: 12 SA 875/09.

Im konkreten Fall ging es allerdings um eine erheblich Nutzung von täglich mehreren hundert E-Mails, die vom Firmenrechner aus gesendet wurden. In einem solch drastischen Fall bedarf es dann auch keiner Abmahnung mehr und die Kündigung kann direkt ausgesprochen werden.

Interessanterweise konnte sich der betroffene Arbeitnehmer auch nicht darauf berufen, dass in der Pause die Erlaubnis zum E-Mailen bestand und auch die 30-jährige Treue zum Arbeitgeber wurde nicht strafmildernd gewertet.

Zur Begründung hieß es, dass derart viele E-Mails keinen Raum mehr für die dienstlichen Aufgaben ließe und insofern das Arbeitsverhältnis leidet.

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Skandal um Bundesrichter: Im Golf von Mexiko darf weiter nach Öl gebohrt werden

abgelegt im Archiv Aktuelles , Urteile am 08.07.10

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© Gunnar Ries zwo

Er hatte es verboten. US-Präsident Obama untersagte das Bohren nach Öl in großen Tiefen. Doch ein Bundesrichter hob diese Entscheidung aus Profitgier wieder auf.

Die Umweltkatastrophe ist brandaktuell und noch lange, lange nicht ausgestanden, da darf im Golf von Mexiko schon wieder nach Öl gebohrt werden. Diese Entscheidung ist Martin Feldman, dem zuständigen Bundesrichter des Bundesgerichts in New Orleans, zu verdanken. Dieser entschied, dass das sechsmonatige Moratorium, mit dem Obama auf die Ölpest im Golf reagiert hatte, rechtswidrig sei.

Wie sich daraufhin herausstellte, scheint Feldman bei seiner Entscheidung nicht objektiv gehandelt zu haben: 2008 kaufte er für 15.000 Dollar Aktien der Firma Transocean, wie «New York Daily News» berichtet. Diese Firma, die sesshaft in der Schweiz ist, gehört die gesunkene Bohrinsel Deepwater Horizon.
Und noch weitere Aktien aus der Energiebranche besitzt der Richter, auch solche, die ebenfalls am Deepwater-Horizon-Projekt beteiligt sind.

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Mit harten Bandagen – WM-Sponsoren haben ein wachsames Auge auf Tricksereien

abgelegt im Archiv Aktuelles , Markenrecht am 29.06.10

flickr_153799054.jpg
© mjohn2101

Wenn es um das Thema Markenrecht geht, versteht die Fifa keinen Spaß. Eine ganze Horde von Juristen ist damit beschäftigt, Trittbrettfahrer ihres Premiumprodukts "Fußball-WM" zu verklagen.
An den Veranstaltungsorten vertreibt die Fifa Straßenhändler in der Nähe der Stadien, gegen Konkurrenten der offiziellen Sponsoren geht sie hart vor.
Vor Gericht kann sich der Verband aber nicht immer durchsetzen.

Die Brauerei Bavaria wollte clever sein. Weil neben WM-Sponsor Budweiser keine Biermarke an den Turnierorten werben darf, tricksten die Niederländer: 36 Frauen, verkleidet als Fans von Hollands WM-Gegner Dänemark, schlichen sich am Montag ins Soccer-City-Stadion in Johannesburg. Dort zogen sie sich um und zeigten Minikleider in holländischem Orange, wie sie Bavaria-Bierkästen als Werbung beiliegen.

Prompt schritt die Fifa ein: Ordner des Fußballverbands holten die Frauen von der Tribüne - und verhörten sie angeblich drei Stunden lang. Nun hat die Fifa Klage eingereicht, zwei Personen wurden bereits festgenommen. Bavaria-Chef Peer Swinkels versteht die Aufregung nicht: "Die Fifa hat kein Monopol auf die Farbe Orange, die Menschen können tragen, was sie wollen. Unsere Marke ist auf den Kleidern nicht einmal genannt", sagte er der Zeitung "De Telegraaf".

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