Wie viel Risiko birgt eine Risikolebensversicherung?

Veröffentlicht von admin on 4.April.2011 Kategorie Schon gewusst, Urteile, Vertragsrecht | schreibe Deinen ersten Kommentar

Wie viel Risiko birgt eine Risikolebensversicherung?

Zunächst können wir zwei grundsätzliche Unterschiede zwischen einer Kapitallebensversicherung und einer Risikolebensversicherung machen: die Kapitallebensversicherung greift und zahlt im Erlebensfall und im Todesfall, wobei ein reine Risikolebensversicherung ausschließlich im Todesfall des Versicherungsnehmers absichert. Ergo, dass bedeutet: Die Kapitallebensversicherung eignet sich auch als Altersvorsorge und die Risikolebensversicherung ist hauptsächlich als Vorsorge für die Hinterbliebenen gedacht.

So kann der Versicherte von der Kapitallebensversicherung zu seinen eigenen Lebzeiten genießen, wenn er sich die Versicherungssumme nach Ablauf der Vertragszeit auszahlen lässt. Bei der Risikolebensversicherung gilt dies nicht. Die Laufzeit ist zwar auch verlängerbar, aber hier verstecken sich schon die ersten Tücken, denn aufgepasst: durch eine Verlängerung der Laufzeit gelten dieselben Regeln wie bei einem Neuabschluss der Versicherung! Und unter anderem bekommen die Nutznießer des Vertrages kein Geld, wenn sich der Versicherte innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre selbst tötet. Allerdings müssen die Versicherer auf die Regeln deutlich aufmerksam machen und den Versicherungsnehmer über die Veränderungen deutlich hinweisen, wie in einem Urteil des Oberlandesgerichts in Saarbrücken vorgemacht wurde – der Versicherer war zu Schadenersatz verpflichtet, weil für den Kunden die Vertragsregelung nicht deutlich erkennbar war.

Foto Quelle aless&ro

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