Wichtige Entscheidung zu Bildveröffentlichungen im Internet

Besonder in der heutigen Zeit stellt sich immer mehr die Frage welche Daten eigentlich für wen zugänglich sind wer was damit machen kann. Im Bereich der Veröffentlichungen von Bildern im Internet gibt es dazu ein interessantes Urteil des Landgerichts Köln, dieses ist zwar schon aus dem Jahr 2009, deswegen aber nicht weniger bedeutend.
Grundsätzlich wird in dem Urteil bestätigt, dass wer auf sozialen Netzwerken wie etwa XING, StudiVZ, Facebook oder LinkedIn öffentliche Profile erstellt sich nicht darüber beschweren darf wenn diese in Suchmaschinen auftauchen – dies beinhaltet auch Suchmaschinen für Personen. Die entscheidende Betonung liegt hierbei auf dem öffentlichen Profil, denn bei Bildern die in privaten Profilen oder in anderen Zusammenhängen veröffentlicht werden dürfen diese nicht einfach in Suchmaschinen-Ergebnissen auftauchen. Demnach gilt hier durchaus das Recht am eigenen Bild, und einer Veröffentlichung muss zugestimmt werden.
Das gesamte Urteil ist auf der Seite des Landgerichts zu finden.
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