Welche Rechte hat man bei Baumängeln?

Veröffentlicht von admin on 23.Februar.2011 Kategorie Juristenalltag | schreibe Deinen ersten Kommentar

Welche Rechte hat man bei Baumängeln?

Baumängel können bei einem augenscheinlich intaktem Haus im Nachhinein vieles an Geld und Nerven kosten. Doch welches Recht hat man als Immobilienkäufer im Nachhinein? Über einige allgemeine Rechtsbedingungen muss man sich im Vorfeld jedenfalls im Klaren sein. Zum Beispiel können rechtliche Ansprüche verjähren. In der Regel ist der Anspruch auf Gewährleistung in drei Jahren ab Übergabe der Immobilie verfristet. Bei Baumängeln beträgt diese Frist ebenfalls 3 Jahre ab der Kenntnisnahme des Schadens und des Schädigerst. Das bedeutet dass man gewisse Ansprüche auch noch nach der Verjährung machen kann, gestützt durch das Schadensersatzrecht.

Wichtig ist es zudem zu wissen, dass nur der Vertragspartner verantwortlich gemacht werden kann. Die Schuld ist nicht übertragbar auf Subunternehmen. Des weiteren ist es von entscheidender Bedeutung Beweise zu sichern. Vor allem dann wenn es Bauverzögerungen gibt und Sie befürchten, dass es zu einer Erhöhung der Schäden kommt, sollte ein gerichtlicher gutachter sich der Sache annehmen.

Foto Quelle Claus Rebler

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