Urteil: Sperrverfügung für Wettanbieter

Zumindest die Wettanbieter in dem Bundesland NRW dürfen vorläufig keine Wetten von Hartz-IV-Empfängern mehr annehmen. Das Landgericht in Köln hat eine entsprechende Sperrverfügung erlassen. Es handelt sich hierbei im Speziellen um Wettscheine für Sportwetten, Mitarbeitern von Lottoannahmestellen ist damit bis auf weiteres erstmal verboten Spielscheine an Personen zu verkaufen die Hartz-IV beziehen, beziehungsweise an Personen wie der Gerichtssprecher formuliert "von denen bekannt geworden ist, dass sie Einsätze riskieren, die außer Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen".
Inwieweit dies in der Praxis überhaupt umsetzbar ist wird sich noch zeigen müssen, klar ist allerdings das zumindest WestLotto in die Berufung gehen wird, vor allem unter dem Hinweis auf die mangelnde Praktikabilität und auf die mit der Verfügung einhergehende Diskriminierung. Initiiert wurde die Klage im Übrigen von einem europäischen Sportwettenanbieter, welcher in Malta ansässig ist.
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