Personalausweis gegen Besucherausweis austauschen

Veröffentlicht von admin on 26.April.2011 Kategorie Misc, Schon gewusst | schreibe Deinen ersten Kommentar

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Bisher ist es in vielen Institutionen üblich gewesen, dass man an der Pforte oder am Eingang seinen Personalausweis gegen einen Besucherausweis eingetauscht hat. Dies war oder ist auch oft so bei Sportstudios, Firmen, Hotels und auch Autovermietern. Auch beim Besuch im Gefängnis ist das so gewesen. Der Grundgedanke war immer, dass man den Besucherausweis auch wieder abgibt, denn man will ja seinen Personalausweis wieder haben. Allerdings ist dies etwas, das jetzt nicht mehr rechtens ist, denn im neuen Personalausweisgesetz steht nun im § 1, dass vom Inhaber des Ausweises nicht verlangt werden darf, dass der Personalausweis hinterlegt werden muss. Auch in sonstiger Weise muss er nicht in Gewahrsam gegeben werden.

Der Grund ist wohl der neue Personalausweis, der ja insgesamt sehr viele Personendaten gespeichert hat, und zudem soll er ja auch noch viel mehr werden. Allerdings unterscheidet das Gesetz nicht zwischen dem alten oder dem neuen Personalausweis, folglich ist es so, dass dieses Herausgabeverbot auch für die alten Ausweise gilt. Ausnahmen gibt es zwar, aber nur wenige, und das sind die Behörden, die zu einer Identitätsfeststellung berechtigt sind, und außerdem noch, wenn der Ausweis amtlich sichergestellt wird oder gar eingezogen wird. Allerdings scheint diese Änderung des Gesetzes noch nicht bei allen Firmen angekommen zu sein, denn der Tausch Perso gegen Besucherausweis ist durchaus weiter üblich.


Foto Quelle ZapTheDingbat

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