Geschenkter Schmuck gefällt nicht – umtauschen?

Weihnachten ist nun vorbei, die Schlacht in den Geschäften geschlagen, und alle Geschenke sollten ihre Adressaten erreicht haben. Schmuck, Elektronik, Spielzeug und vieles mehr hat dieses Jahr wieder unter dem Weihnachtsbaum gelegen. Aber nicht immer war der Beschenkte mit der Gabe einverstanden, und der Wunsch nach einem Umtausch steht im Raum. Gerade im Bereich Schmuck ist dies oft der Fall, da die Männer nicht immer den Geschmack der Damen genau treffen. Zwar besteht allgemein die Meinung, dass man alles, was man im Geschäft gekauft hat und was keine Mängel aufweist auch wieder umtauschen kann. Dies ist aber nicht so, die Möglichkeit eines Umtausches besteht nur, wenn das Geschäft diese Möglichkeit aus Kulanzgründen anbietet. Ob man dann das Geld zurückbekommt oder auch einen Gutschein, oder sich gar ein anderes Schmuckstück aussuchen muss, das bleibt dem Geschäft überlassen.
Wenn man Goldschmuck bekommen hat, aber nur Silber trägt, sollte das kein Problem sein. Ansonsten muss man sich mit dem zufrieden geben, was das Geschäft anbietet. Ein Gesetz gibt es nicht, dass zur Rücknahme verkaufter Ware verpflichtet. Bei Käufen im Internet sieht es etwas anders aus, hier kann man zwar auch nicht umtauschen, aber es gibt ein Rückgabe- oder auch Widerrufsrecht. Da man die Ware vor dem Kauf ja hier nicht im Original gesehen hat, hat man hier vierzehn Tage Zeit um zu entscheiden, ob man denn das Produkt auch wirklich haben will. Im Geschäft bietet es sich für den Käufer an, gleich beim Kauf nachzufragen, wie es für den Fall der Fälle mit einem Umtausch aussieht, so ist man gleich auf der sicheren Seite.
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