Die Marke anmelden und somit schützen lassen

Wer eine Marke, sei es auf nationaler oder internationaler Ebene anmelden will der wird feststellen, dass diese nicht für Lau zu haben sind. Dennoch ist es in vielen Fällen sinnvoll diesen Schritt zu tun, da man dadurch den entsprechenden Schutz vor unrechtmäßiger Nutzung des Namens durch andere besitzt. Man bedenke, dass viele Unternehmen durch gewisse Markennamen ins Bewusstsein der Verbraucher gerückt sind.
Direkt mit der Eintragung in das Markenregister beginnt auch der Schutz und besteht nun für zehn Jahre ab Anmeldungstag. Verlängern kann man dann jeweils für zehn Jahre, wobei man sich aber selbst darum kümmern muss, den Ablauf der Schutzfrist nicht zu verpassen. Dafür sieht sich nämlich das DPMA nicht zuständig. Zuständig sieht man sich aber, wie hätte es anders sein sollen, für die Verlängerung erneut eine Gebühr zu erheben. Wenn nicht verlängert wird, so wird die Marke aus dem Register gestrichen. Weitere Informationen zum Thema kann man sich hier einholen.
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