Das Verbraucherkreditrecht und eine mögliche Umschuldung

Durch die richtige Umschuldung eines Kredits oder einer Hypothek können mehrere hundert Euro im Jahr eingespart werden. Das liegt daran, dass die Zinsen aktuell sehr niedrig sind, häufig deutlich niedriger als bei Abschluss des Finanzierungsvertrags von einst. Und so verwundert es nicht, dass viele Menschen diese Möglichkeit am Schopf packen möchten und nach einem attraktiven Angebot für die Umschuldung mit ForwardDarlehen-vergleich.de oder anderen Vergleichsportalen suchen. Aber habe ich als deutscher Staatsbürger überhaupt das Recht einen Ratenkredit vorzeitig zurückzuzahlen und dann einen günstigeren Kredit bei einer anderen Bank zu nehmen?
Ja, laut Verbraucherkreditrecht haben Sie das Recht dazu. Allerdings wird Ihnen die bereits gezahlte Bearbeitungsgebühr von der alten Bank, bei der sie die erste Finanzierung getätigt haben, nicht zurückerstattet. Doch dank des europäischen Verbraucherkreditrechts können Sie während der vereinbarten Zinsfestschreibungszeit bzw. Darlehenslaufzeit unbefristete Darlehensverträge jederzeit kündigen, es gibt also keine festgelegte Kündigungsfrist. Sollte aber dennoch eine Kündigungsfrist individuell vereinbart worden sein, darf diese den Zeitraum von einem Monat nicht überschreiten.
Einen kleinen Haken gibt es allerdings noch. Ihre alte Bank kann bei einer vorzeitigen Rückzahlung des Ratenkredits eine Entschädigung verlangen und auf die sogenannte "Vorfälligkeitsentschädigung" bestehen. Aber keine Sorge, auch diese ist in ihrer Höhe begrenzt und darf maximal bei einem Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags liegen, vorausgesetzt die Restlaufzeit liegt bei einem Jahr oder länger. Ansonsten beträgt die Entschädigungsgrenze nur 0,5 Prozent.
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