Abmahnung bei widerrechtlichem Gebrauch einer Marke

In der Regel erhält man, sollte man denn (ob nun unbewusst oder nicht) einen Markennamen nutzen, den eine andere Organisation bzw. Firma hat eintragen lassen, zunächst einmal schriftlich darauf hingewiesen, dass man die Nutzung zurückzusetzen und künftig zu unterlassen hat. Eine derartige Abmahnung gibt dem Verletzer des Markenrechtes eines anderen zunächst die Möglichkeit entsprechend zu reagieren, bevor er mit weiteren rechtlichen Folgen konfrontiert wird.
Eine derartige Verpflichtung seitens des Markeninhabers besteht allerdings nicht, dessen muss man sich im Klaren sein. Wenn man abgemahnt wird, so kann man dies als kulante Geste verstehen und sollte den Fehler einräumen, nachdem man die Markenrechtsverletzung geprüft hat. Es gibt nämlich Ausnahmefälle einer legalen Nutzung.
Das Markenrecht hat man dann verletzt wenn man den eingetragenen Namen eines anderen zu geschäftlichen Zwecken verwendet. Dabei muss sowohl das Zeichen und der Name, als auch das Produkt identisch sein bzw. eine eventuell vom Gericht zu klärende Verwechslungsgefahr durch zu große Ähnlichkeit bestehen.
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