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Zeugenschutz bringt Straftäter zur Strecke

abgelegt im Archiv Strafrecht am 19.10.08

Was in Kriminalfilmen mit großer Spannung inszeniert wird, ist im wirklichen Leben ein klein wenig aufregender. Die Zeugen, ob selbst Straftäter oder nicht, haben der justiz zugearbeitet und brauchen nun behördliche Unterstützung beim Aufbau einer neuen Identität. Seit wann gibt es in Deutschland einen gesetzlichen Zeugenschutz?


Auch wenn es oft Straftäter sind, wie in dem Interview bei der bayrischen Landespolizei zu erfahren ist, so sind auch unbescholtene Bürger in einer Situation, die ihr Leben zerstören kann. 1998 wurde das Zeugenschutzgesetz beschlossen und 2001 das Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz, um auch Verwandte in das Zeugenschutzprogramm mit einbeziehen zu können.

Trotzdem ist und bleibt der Wechsel einer Identität ein extremer Streßfaktor. Warum? Es gibt Gutmenschen, die haben eine feine Antenne dafür, wenn im Lebenslauf eines Menschen etwas nicht 100prozentig plausibel erscheint. Sie glauben dann, einen mutmaßlichen Kriminellen entdeckt zu haben und fangen an, das Leben von unbescholtenen Menschen zu zerstören. Auch das ist eine Seite im Schatten der internationalen Kriminalität. Wir haben nur diesen einen Planeten, auf dem wir leben.

Der Bund deutscher Kriminalbeamter widmet sich neben vielen weiteren Schwerpunkten auch der Mafiabekämpfung. Hierzu fand eine Fachveranstaltung
am 04. und 05. Juni 2008 in München statt.

Hans Kolpak
Jura-Weblog

Permalink: Zeugenschutz bringt Straftäter zur Strecke

Tags: Zeugenschutz  Straftat 

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