abgelegt im Archiv
Aktuelles
von laax am 10.10.07

Der Verletzte verklagte die Frau auf eintausend Euro Schadensersatz und erhielt sodann vom Landgericht München fünfhundert Euro zugesprochen. Das Landgericht begründete diese Entscheidung damit, dass auch das Oktoberfest kein Rechtsfreier Raum sei und auch hier wie überall Umsicht geboten sei. Den hälftigen Abschlag von der eigentlichen Forderung des Klägers begründete das LG ebenfalls mit Sorgfaltspflichten, welche einem jeden Besucher, und somit auch dem Kläger obliegen.
ag münchen, Urteil v. 12. 9. 2007, AZ 155 C 4107/07
Weiterführender Link zu diesem Thema
Permalink: Wiesn' kann teuer werden
Trackback: http://publish.creative-weblogging.com/publish/mt-tb.pl/95845
Wong
Stimmen Sie ab für Wiesn' kann teuer werden:
|
Dieser Eintrag wurde mit: 7.40 Punkten (von 5 Stimme(n) insg.) bewertet.
|
Abonnieren
Suchen Sie nach weiteren Artikeln
| RSS | Alle Abonnements sehen |
|
Was ist RSS? | |
| Yahoo! |
|
| MEIN MSN |
|
| Bloglines |
|
| Newsletter | |
| Followen Sie uns bei Twitter! |



























