Wiesn' kann teuer werden
abgelegt im Archiv Aktuelles am 10.10.07
Wie eine Besucherin nun erfahren musste, sind nicht nur die Bierpreise auf Rekordniveau, nein auch anderswo lauern Gefahren fürs Portemonnaie. Beim üblichen Tanzen und Schunkel, stehend auf einer Bierbank, verlor eine Besucherin das Gleichgewicht und stürzte rücklings auf einen anderen Besucher. Dieser schlug wiederum mit dem Mund gegen seinen Bierkrug und erlitt eine Verletzung am Zahn und hier hörte dann für beide die Wiesengaudi auf.
Der Verletzte verklagte die Frau auf eintausend Euro Schadensersatz und erhielt sodann vom Landgericht München fünfhundert Euro zugesprochen. Das Landgericht begründete diese Entscheidung damit, dass auch das Oktoberfest kein Rechtsfreier Raum sei und auch hier wie überall Umsicht geboten sei. Den hälftigen Abschlag von der eigentlichen Forderung des Klägers begründete das LG ebenfalls mit Sorgfaltspflichten, welche einem jeden Besucher, und somit auch dem Kläger obliegen.
ag münchen, Urteil v. 12. 9. 2007, AZ 155 C 4107/07
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Permalink: Wiesn' kann teuer werden
Tags: Schadensersatz Oktoberfest Wiesn Delikt
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