Wenn zwei Juristen sich streiten, zahlt der Mandant

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Wer außer Juristen käme auf die Schnapsidee, Briefkastenleerer, Postverwaltung und Zusteller für die Inhalte von Briefen verantwortlich zu machen? Das wäre der Tod des Briefgeheimnisses und unfinanzierbar. Die Hausjuristen eines Musikverwerters jedoch denken so. Sie behaupten, wer auf seiner Internetseite einen Link zu einem illegalen Download zulasse, könne sich nicht dadurch aus der Verantwortung stehlen, daß er SOFORT NACH HINWEIS die Links gelöscht und gleichzeitig eine erneute Verlinkung verhindert hat. Was sind das nur für geistige Blähungen?
Die Richter des Oberlandesgerichtes Düsseldorf haben Warner eine Bauchlandung in zweiter Instanz bereitet. Dankenswerterweise gibt es Richter, die nicht für jeden Schwachsinn zu haben sind. Az. I-20 U 196/07 vom 20. Mai 2008.
Dieses Urteil ist in Harmonie mit der Verantwortung von Betreibern, sofort nach Kenntnisnahme zu handeln, wenn ein Link zu einem unrechtmäßig angebotenen Inhalt nachgewiesen ist. Da Webmater keine Hellseher und Zukunftsforscher sind, ist solch ein Verfahren sehr lebensnah. Warum? Was heute noch legal ist, ist morgen illegal. Wer heute wegen einer Sache abgemahnt wird und sie sofort ändert, wird morgen von jemand anders wegen der Änderung abgemahnt. Hauptsache, die Kasse stimmt. Rechtssicherheit ist alles, oder nicht?
Hans Kolpak
Jura-Weblog
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