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Aktuelles
von laax am 09.10.07

Problematisch hieran ist weniger das abhören des Gespräches selbst, da dieses via Gerichtsbeschluss in rechtmäßiger weise geschehen kann. Vielmehr liegt das Problem in dem Zugriff auf den jeweiligen Rechner des Abgehörten, da es hierfür noch keine endgültige rechtliche Normierung gibt, mithin sich die Behörde im rechtsfreien Raum bewegt.
Das Bundesministerium des Innern hält laut eigenen Angaben das Vorgehen für rechtlich einwandfrei, weil es sich nicht um Online-Durchsuchungen, sondern klassisches Abhören handle. So kann man sich "sein" recht auch zurechtbiegen, solange bis es passt...
ebenfalls zu diesem Thema gebloggt von eRecht24
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Wong
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