Vetternwirtschaft bei Abmahnung
Knallhart urteilte der 5. Zivilsenat am Kammergericht Berlin: Mißbräuchliche Abmahnung nachgewiesen!
Wurden Sie schon einmal abgemahnt? haben Sie sich einschüchtern lassen oder haben Sie aufgetrumpft, weil offensichtlich mißbräuchlich abgemahnt wurde? Auf welche Kriterien kommt es im Einzelfall an?
Auch wenn viele Umstände typisch für mißbräuchliche Abmahnungen sind, so kommt es immer auf die konkreten Handlungen der abmahnenden Juristen an und darauf, wie Sie als Abgemahnter reagieren. Da sehr selten ein Amtgericht oder ein höheres Gericht herangezogen wird, können Sie sich locker zurücklehnen, wenn Sie ein böses Spiel erkennen. Es genügt allerdings nicht, den Abmahnwahnsinnigen anzurufen und am Telefon zusammenzustauchen!
Es wird geblufft und eingeschüchtert, daß die Schwarte kracht. Das weiß der verantwortliche Rechtsanwalt sehr genau. Wenn Sie ihm mit Augenmaß begegnen, wird er zurückstecken. Es spielt keine Rolle, ab ein dubioser Verein abmahnt, eine abgewrackte oder eine angesehene Kanzlei oder gar die Deutsche Wettbewerbszentrale in Bad Homburg. Das Spiel ist immer das gleiche.
Wer ein wenig gesunden Menschenverstand hat, weiß genau, daß ein Anruf oder eine E-Mail genügt, um etwas Krummes geradezubiegen. Wer aber auf Ihr Geld aus ist, wird SOFORT schwere Geschütze auffahren. Egal wie, hehalten Sie auf jeden Fall den Überblick und Ihren Humor!
Quelle: 5. Zivilsenat am Kammergericht Berlin 5 W 34/08 vom 08.07.08, kommentiert auf e-recht24.de

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