Veto-Bitte an Bundespräsidenten

Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Axel Filges, bittet im Namen der "Deutschen Anwaltschaft" Horst Köhler in seinem Amt und seiner Funktion das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung weder auszufertigen noch zu verkünden. Als (verfassungsrechtlich und standesrechtlich) problematisch erachtet Filges, dass Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Journalisten und Anwälte sowohl gezielt als auch zufällig überwacht und abgehört werden dürfen. Heimliche Ermittlungsmaßnahmen gegenüber Berufsgeheimnisträgern, welche selbst keiner Straftat verdächtig seien, müssen generell als unzulässig angesehen werden.
Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen, ausser das eine ohne Anfangsverdacht erfolgte Überwachung und Datenspeicherung in jedem Fall als Verfassungswidrig und damit Rechtswidrig anzusehen ist und das bei jedem freien Bürger, nicht nur bei Berufsgeheimnisträger. Bleibt nur zu hoffen, dass der bundespräsident sich seiner Macht bewusst ist und die evidente Grundrechtsverletzung erkennt, welche ihm sogar ein materielles Prüfungsrecht einräumt.
Ebenfalls zu diesem Thema bloggt: handakte
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