Verwaltungsgericht Hannover: Juristen dürfen gekauften Doktortitel behalten

Es ist – nach dem bundesweiten Skandal um gekaufte Doktortitel – eine verblüffende Entscheidung. Die beschuldigten Doktoren hatten einen gewerblichen Promotionsvermittler bezahlt: das "Institut für Wissenschaftsberatung" in Bergisch Gladbach, das seit gut zwanzig Jahren in Expertenkreisen einschlägig bekannt ist und stets einen zweifelhaften Ruf genoss.
Die zwielichtigen Promotionsberater aus der Nähe von Köln schmierten mit einem Teil ihres oft satt fünfstelligen Honorars unter anderem den Doktormacher Professor A. in Hannover. Die Uni argumentierte: Angesichts der hohen Summen hätten die Doktoranden von einem falschen Spiel ausgehen müssen oder das nur "infolge grober Fahrlässigkeit nicht erkannt".
Das Institut bot angeblich legale Dienstleistungen an. Klar ist, dass es promotionswilligen und solventen Kunden gegen Zahlung von oft um die 20.000 Euro Doktorväter aus ganz Deutschland vermittelte und die Professoren für die Annahme der Doktoranden bezahlte. Kritiker wie der Münchner Professor Manuel René Theisen haben stets bezweifelt, dass solche hohe Summen ausschließlich für die Vermittlung von Doktorvätern flossen.
Die Promotionen waren also gekauft – und doch dürfen sechs Juristen ihre Doktortitel behalten. Das Verwaltungsgericht Hannover entschied, dass den ehemaligen Studenten nicht nachzuweisen sei, von der Bestechung gewusst zu haben. Außerdem seien ihre Promotionen inhaltlich in Ordnung.
Die Universität Hannover hatte die Doktortitel daraufhin wieder aberkannt und argumentiert, die Kandidaten hätten die Korruption erkennen müssen. Ein Dozent der Uni wurde bereits zu drei Jahren Haft wegen Bestechlichkeit in 68 Fällen verurteilt.
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