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von laax am 04.10.07

Ausgangspunkt für den Streit war ein Onlineshop welcher seine Versandkosten und den Mehrwertsteuerhinweis innerhalb seiner AGB "versteckte", was "Media Markt" ("wir sind doch nicht blöd'mann) zur Unterlassungsklage herausforderte, welche dieser vor dem BGH in Karlsruhe gewann.
Der dumme ist nach wie vor der (juristisch ungebildete) und eventuell nicht technikaffine Bürger, welcher bei Internetbestellungen einmal mehr auf den goodwill und die Seriösität des Shopbetreibers angewiesen ist.
Quelle: Focus Online
ebenfalls zu diesem Thema bloggt: recht verständlich
ebenfalls zu diesem Thema bloggt: beckmannundnorda.de
Permalink: Verbraucherschutz im Internet gelockert
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Wong
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