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Verbraucherschutz - Beweislast beim Gebrauchtwagenkauf
abgelegt im Archiv Urteile von laax am 17.08.07
Verbraucherschutz - Beweislast beim Gebrauchtwagenkauf
Zugunsten eines Gebrauchtwagenkäufers entschied der Bundesgerichtshof aufgrund der Vermutung, dass ein Mangel welcher innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe des KFZ (tatsächliche Übergabe - nicht Kaufvertragsschluss!) auftritt, schon bei der Übergabe vorlag.

Zu beachten ist hierbei, dass es sich um den Kauf eines Verbrauchers bei einem Händler handelt, so dass die §§ 474 ff. BGB Anwendung finden können.

Der Sachverhalt stellte sich folgendermaßen dar: Der Käufer erwarb von einem Händler ein gebrauchtes KFZ mit einem Kilometerstand von 159.100 km zum Preis von 4.490 EUR. Ca. vier Wochen nach der Übergabe des KFZ wurde in einer Werkstatt festgestellt, dass sich im Kühlsystem des Fahrzeugs zu wenig Wasser befand. Nach der Demontage des Zylinderkopfes stellte sich heraus, dass die Zylinderkopfdichtung defekt und die Ventilstege gerissen waren. Nachdem der Verbraucher den Verkäufer des Pkw vergeblich zur Reparatur aufgefordert hatte, erklärte er den Rücktritt vom Vertrag und verklagte den Händler auf Rückzahlung des Kaufpreises.
Nicht nachweisbar war der Zeitpunkt, zu welchem die Mängel eintraten, also ob vor oder nach Übergabe des KFZ durch den Händler an den Käufer. Regelmäßig besteht ein Rücktrittsrecht nur dann, wenn der Mangel schon vor bzw. bei Übergabe vorlag. Über dieses Problem hilft nun die sog. beweislastumkehr gem. § 476 BGB hinweg, sobald es sich bei dem Rechtsgeschäft um einen sog. Verbrauchsgüterkauf i.S.d. § 474 BGB (Verbraucher kauft bei Händler; §§ 13, 14 BGB) handelt. Hiebei tritt eine sogenannte Beweislastumkehr gem. § 476 BGB ein, so dass der Unternehmer das Nichtvorliegen des Mangels bei/vor Übergabe an den Verbraucher beweisen muss. Wie auch im vorliegend durch den BGH entschiedenen Fall, gelingt ein solcher Beweis zumeist nicht, womit der Verbraucher regelmäßig vom Kaufvertrag zurücktreten und seinen Kaufpreis einfordern kann, §§ 346 ff. BGB.

Link zum Bundesgerichtshof
Az.: Urteil v. 18.07.2007, VIII ZR 259/06

Permalink: Verbraucherschutz - Beweislast beim Gebrauchtwagenkauf
Tags: BGH  Verbrauchsgüterkauf  Beweislastumkehr 
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