Unbeteiligte verurteilt, Verursacher gehen frei aus
Stellen Sie sich vor, Sie rufen die Polizei an, damit diese sich um etwas kümmert. Eines Tages werden Sie rechtskräftig verurteilt, weil Sie die Polizei gerufen haben. Sie gehen in Berufung und erhalten vom OLG wenigstens keine Gefängnisstrafe mehr, aber immerhin noch eine Geldstrafe. Hätten Sie jetzt die Nase voll oder hätten Sie den Nerv, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen?
Aus den Fundstellen im Netz zur spontanen Autobahnblockade in Marburg gegen die Erhöhung der Studiengebühren entsteht bei mir kein homogener Eindruck, sondern das Gefühl, daß das OLG Frankfurt das Marburger AG-Urteil nur abschwächt, aber nicht aufhebt. Da wird glattgebügelt, was offensichtlich krumm ist.
Hessischer Rundfunk und die Frankfurter Rundschau berichten beispielsweise hierzu. Mir ist mulmig zumute, wenn mutiges Kooperieren mit der Polizei von einem Richter als fehlgeleitete Zivilcourage abgestraft wird. So zieht man sich die Duckmäuser und Denunzianten heran, von denen es im Verlauf der europäischen Geschichte bereits viel zu viele gab!
In diesem unserem Lande leben nicht nur "einige einfacher gestrickte Geister", sondern auch Bürger, die einem Amtsrichter intellektuell ebenbürtig oder überlegen sind, um ein Verfahren zu durchschauen, das einer disziplinarrechtlichen Behandlung würdig ist.
Hans Kolpak
Jura-Weblog

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