Tierschächtungen in Deutschland
abgelegt im Archiv Aktuelles am 28.08.07
Hoffentlich nur noch erlaubt bei erwiesener Notwendigkeit.
Eine Notwendigkeit soll sich nur noch aus "zwingenden Vorschriften der Religionsgemeinschaften" ergeben, laut Änderungsentwurf zum Tierschutzgesetz. Ohne Ausnahmegenehmigung ist in Deutschland das Töten von Tieren ohne Betäubung bis dato untersagt, einzig aufgrund eines 1995 ergangenen Urteils des BVerfG war es verschiedenen Religionsgruppen gestattet, welche Tiere aufgrund ihres Glaubens betäubungslos töten "müssen", zu schächten. Die derzeitige Praxis bezüglich des Schächtens steht jedoch im krassen Widerspruch zum mittlerweile sogar im Grundgesetz verankerten Staatsziel des Tierschutz (Art. 20 II GG) sowie den Tierschutzrechtlichen Bestimmungen, auf welche auch im Bürgerlichen Gesetzbuch Bezug genommen wird. Diese Diskrepanz nahm der bundesrat zum Anlass eine evtl. notwendige Gesetzeskorrektur, um der Staatszielbestimmung zu entsprechen, zu veranlassen.
Leider oder glücklicherweise fehlt mir als Atheist völlig das Verständnis, auf welcher Grundlage Schmerzzufügung und Qual der Ausübung der Religionsfreiheit dienen soll und der Religion und dem Glauben (an etwas Gutes) dienen kann. Eine moderne Gesellschaft sollte neben den den Bürgern zu gewährenden Freiheiten auch Rückgrat beweisen und Grenzen aufzeigen.
Link zum Änderungsentwurf als PDF-Datei

Permalink: Tierschächtungen in Deutschland
Tags: Tierschutzgesetz Bundesrat Schächtung Staatszielbestimmung
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