Thema Selbstschutz – welche Waffen sind nicht erlaubt?
abgelegt im Archiv Gesetze am 09.03.10

Verleiht einem das Tragen von Waffen mehr Sicherheit, oder könnten diese viel mehr gegen einen selbst verwendet werden?
Diese Frage ist schwer zu beantworten. Ich besitze Pfefferspray (mit einem legitimierten Prüfzeichen), das ich bei früheren nächtlichen Streifzügen hin und wieder bei mir trug - das musste ich meiner Mutter versprechen. Zum Einsatz ist es nie gekommen…
In Deutschland ist das Waffengesetz glücklicherweise streng. Das Tragen von Schusswaffen außerhalb von Jagdzwecken oder beruflicher Erfordernis ist verboten. Automatische Schusswaffen, also Maschinenpistolen und -gewehre sowie Pumpguns, gehören in das Waffenarsenal der Polizei. Auch Gegenstände, die etwas anderes vortäuschen, wie Schießkugelschreiber oder Spazierstöcke mit innen liegenden Klingen, sind nicht erlaubt. Genauso verhält es sich bei Spring-, Butterfly- und Faustmessern wie auch Totschlägern und Schlagringen. Gegenstände, die bedenkliche Stoffe abgeben, fallen ebenfalls unter die Verordnung.
Diese Auflistung ist nicht vollständig; der obige Link gibt nähere Auskunft.
Der Besitz von Waffen dieser Art aber ist in jedem Fall strafbar, und sie sind unverzüglich beim nächsten Polizeirevier abzugeben.
Zugegebenermaßen gibt mir die Sprühdose eine Portion mehr Selbstbewusstsein. Die Körperhaltung und der Gang spiegeln dies bestimmt wider, was bereits einen Schutz darstellt. Opfer werden zumeist ängstliche Menschen, die Unsicherheit und eine gewisse Opferhaltung ausstrahlen. Besser als jede Waffe ist dennoch das Erlernen der Selbstverteidigung.

Tags: Deutsches Waffengesetz, Schusswaffen, Selbstverteidigung, Waffenarsenal, Selbstbewusstsein, Pfefferspray
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