Technische Helferlein im Auto

Veröffentlicht von admin on 18.Oktober.2007 Kategorie Urteile | schreibe Deinen ersten Kommentar

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Die Verwendung einer Einparkhilfe im PKW befreit den Kraftfahrer nicht von seinen Sorgfaltspflichten, stellte nun das AG München im Urteil vom 19.07.2007 Az.: 275 C 15658/07 fest.
Anlass war der Unfall eines PKW-Fahrers, welcher sich blindlings auf ein im Wagen eingebautes Park Distance Control System (PDC) beim rückwärts einparken verließ. Dieses hatte aufgrund baulicher Gegebenheiten eine fehlerhafte Abstandsmessung vorgenommen.
Der Fahrer stellte sich auf den Standpunkt, dass das System ihn von seiner Sorgfaltspflicht befreie und er aufgrund des fehlerhaften Signals somit auch von seiner Haftung frei sei.

Der urteilende Richter indes sah es anders. Der Führer eines PKW habe trotz aller technischen Hilfsmittel die im Verkehr angemessene Sorgfalt walten zu lassen und keinesfalls stelle ein technisches Assistenzsystem ihn hiervon frei.

Interessant erscheint dieses Urteil vor allem unter dem Gesichtspunkt der aktuellen Entwicklung von Abstands- und Bremsassistenten sowie den in verschiedenen PKW's schon verbauten vollautomatischen Einparksystemen, in welche der Fahrer selbst gar nicht mehr eingreifen kann.

Ebenfalls zu diesem Thema bloggt: juracity.de


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