Studiengebühren wackeln auch in Bawü
abgelegt im Archiv Aktuelles am 27.11.07
Nachdem schon in Hessen es einzelne Studenten geschafft haben, Gerichte zumindest dazu zu bewegen die Anträge anzunehmen hat nun auch das VG freiburg vier Klagen gegen Studiengebühren zugelassen und ihnen gar stattgegeben. Es handelt sich hierbei zwar nicht um verallgemeinerbare Urteile, da es sich entweder um Studenten mit Hochbegabtenförderung oder aber Studenten mit herausragenden Leistungen handelt, aber solche Entscheidungen "schießen dennoch Löcher" in die völlig sinnfreie Studiengebührenpflicht.
Im Fall eines von der Studienstiftung des deutschen Volkes geförderten Studierenden wurde die Universität verpflichtet, diesen für das Sommersemester 2007 von der Studiengebührenpflicht zu befreien. Bezüglich der drei anderen Studenten mit herausragenden Studienleistungen Universität verpflichtet, über die Befreiungsanträge der Kläger für das Sommersemester 2007 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.
Warum begreifen unsere Herren und Damen Politiker nicht, das Bildung unser einziger (!) Vorsprung und Vorteil im globalisierten Wettbewerb ist ? Ohne die Möglichkeit via Steuern und Zöllen Warenflüsse innerhalb der EU zu regulieren, stehen deutsche Arbeitnehmer in direkter (Lohn- und Gehalts-) Konkurenz zu Polen, Tschechen, Slowaken etc. und deren Lohnniveau.
Ebenfalls zu diesem Thema bloggt: handakte

Permalink: Studiengebühren wackeln auch in Bawü
Tags: Studiengebühren Freiburg Urteil
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