Steuerpanne? Hätte die Lieferung der Daten-CD beim Zoll angemeldet werden müssen?

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Langsam hat man ja genug von dem Thema "CDs mit Daten von Steuersündern". Doch jetzt gibt es wieder neuen Ärger um die "Hehlerware":
Nach Einschätzung von Juristen haben die Behörden beim Datenkauf gegen Zoll- und Steuergesetze verstoßen. "Die Lieferung der CD hätte in jedem Fall beim Passieren der Grenze beim Zoll angemeldet werden müssen – ganz egal, ob die Ware direkt von der Schweiz oder über den Umweg Frankreich nach Deutschland gekommen ist", sagt der Zollrechtsprofessor Hans-Michael Wolffgang, Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Weltzollorganisation.
"Wenn der Verkäufer die CD selbst ohne Anmeldung über die Grenze gebracht hat, ist er Zollschuldner. Und der Käufer ebenfalls, wenn er davon weiß." Der Staat wäre also am Schmuggeln beteiligt. Noch schlimmer wäre es, sollte ein Staatsbeamter die CD über die Grenze gebracht haben. "Dann wäre dieser Beamte der Schuldner", sagt Wolffgang, "und die Tat seiner Behörde zuzurechnen."
Die leidige Hehlerdiskussion haben NRW-Finanzminister Helmut Linssen und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (beide CDU) ausgesessen.
Schäuble und Linssen halten sich in der Sache bedeckt. Beide wollen nicht verraten, in welchem Land die Daten gekauft wurden und welche Grenze sie anschließend passiert haben. "Dann würden wir ja das Verfahren preisgeben", sagt Linssens Sprecherin.
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