Staatsanwalt verurteilt

Veröffentlicht von admin on 18.November.2007 Kategorie Aktuelles | schreibe Deinen ersten Kommentar

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Das LG Mannheim hat einen Staatsanwalt wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt in Tateinheit verurteilt und wurde sodann vom BGH bestätigt.
Der angeklagte Staatsanwalt wurde zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Zu dieser Verurteilung führte das weisungswidrige Unterlassen von Ermittlungen in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Dieses Unterlassen versuchte er sodann auch noch zu verschleiern indem er das Verfahren aus dem Ermittlungsregister austragen lies sowie es im Rückstandsbericht an die vorgesetzte Behörde verschwieg.
Der 1. Strafsenat des BGH bestätigte das urteil, gegen welches der Staatsanwaltschaft in Revision ging.

Wie war das mit dem: "nur die Besten kommen in den Staatsdienst"? Einer der Besten baut Scheisse und der Rest der Besten schaut zu und lässt ihn gewähren…

Link zum Bundesgerichtshof
BGH, Urt. v. 6. 11. 2007 – 1 StR 394/07


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