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von laax am 02.10.07

Die eigentliche Crux an dem Fall ist, dass der Kläger vorab selbst eine Deutschlandweite Spielsperre gegen sich hat verhängen lassen. Trotzdem lies man ihn weiterspielen und es kam wie es kommen musste, er verlor gesamt ca. 61.ooo,-€. Diesen Betrag will er nun via Schadensersatzklage von den betreffenden Spielbanken ersetzt haben.
Das Problem hierbei war und ist, dass der Zugang zu Automatenspielen, sog. "kleines Spiel" nicht durch die Casinos überprüft wird, der spieler also trotz wirksam verhängter Spielsperre ungehindert zocken kann. Ein Urteil hierin wird am 22.11.2007 erwartet und könnte für das gesamte Segment des "kleinen Spiels" und somit die Casinobetreiber erhebliche Konsequenzen haben.
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Wong
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