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Sicherstellung im internationalen Strafverfahren wird erleichtert

abgelegt im Archiv Aktuelles am 14.08.07

Sicherstellung im internationalen Strafverfahren wird erleichtert
Am 08.08.2007 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf, welcher die Sicherstellung von Gegenständen im Rahmen von grenzüberschreitenden Strafverfahren vereinfacht und beschleunigt, verabschiedet.
Bundesjustizministerien brigitte Zypris hierzu: "Eine effektive Strafverfolgung in Europa darf nicht vor nationalen Grenzen Halt machen. Gerade bei der Sicherstellung spielt der Faktor Zeit eine wichtige Rolle, deshalb ist es ein großer Fortschritt, wenn die Strafverfolgungsbehörden von Prüfungsaufwand entlastet werden und über Rechtshilfeersuchen aus Europa schneller entscheiden können - nach Möglichkeit binnen 24 Stunden. Straftäter werden es schwerer haben, Beweisgegenstände und Vermögen jenseits der Grenzen zu verbergen"

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 8. August 2007


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Tags: internationales  Strafverfahren 

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