Schwarzfahren einmal anders

Und zwar mit Ankündigung, denn dann gibt's auch keine Strafe. Das dachte sich eine 19 jährige Schülerin in Hannover. Hierzu trug sie ein T-Shirt mit dem Aufdruck: "Rechtlicher Hinweis: Ich habe den Fahrpreis nicht bezahlt und bin deshalb Schwarzfahrer. Trotz dieses "cleveren Tricks" wurde die junge Dame nun schon sechzehn mal beim Schwarzfahren erwischt und muss nunmehr ca. fünfhundert Euro Strafe zahlen.
Die jetzt vor dem Amtsgericht Hannover angeklagte steht auf dem Standpunkt, dass §265a StGB ein "erschleichen" im Sinne eines heimlichen Delikts erfordere, welches sie durch ihre plakative Ankündigung gerade nicht erfülle. Auch stehe laut Ihrem Anwalt nicht im Strafgesetzbuch "Wer schwarz fährt, wird bestraft" was grundsätzlich richtig ist (zumindest lesen kann der Herr Anwalt) aber erstens übersieht er hier die diesem Delikt immanente inhaltliche Änderung des Telos aufgrund der sich ändernden Zeiten und zweitens die eigentlich wichtige Komponente des betrugsartigen "Leistungserschleichens".
Darüber hinaus hat die junge Dame auch einen Online-Store, in welchem sie solchermaßen bedruckte Kleidungsstücke verkauft, so dass der Verdacht nahe liegt, dass es sich bei dem Prozess wohl eher um PR als um "Robin Hood Verhalten" handelt.
Artikel in taz
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