Schwarzarbeiter sind unfallversichert

Veröffentlicht von admin on 13.Oktober.2007 Kategorie Aktuelles | schreibe Deinen ersten Kommentar

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Zumindest sieht das LSG Hessen dies so. In Fällen, in denen ein Schwarzarbeiter während einer eigentlich sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung einen arbeitsunfall erleidet, hat dieser Anspruch auf Leistungen aus der Unfallversicherung.

Aktuell vom LSG Hessen entschiedener Fall bezog sich auf einen Kosovaren, welcher in die BRD via Touristenvisum einreiste und einen schweren Unfall auf einer Baustelle in Heppenheim während seiner dortigen (Schwarz-) Arbeit erlitt. Gegen die Kosten der Behandlung und Rehabilitationsmaßnahmen Klagte die Berufsgenossenschaft. Das Gericht verpflichtete die Berufsgenossenschaft jedoch zur Zahlung dieser Versicherungsleistungen mit der Begründung, das es dem Unfallopfer nicht zur Last gelegt werden könne dass ihn sein Arbeitgeber nicht angemeldet habe. Darüber hinaus sei es für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls von Bedeutung, dass der Verunfallte die Arbeitnehmerstellung innehabe.

Dem Verunfallten seine medizinisch notwendige Behandlung streitig zu machen ist moralisch verwerflich, aber bei dem Arbeitgeber in Regress zu gehen, wäre für die BG ein gangbarer Weg und sicherlich auch von rechtspolitischer Bedeutung und Aussagekraft.

Quellen:
LSG Hessen, Beschl. v. 27.09.2007 – L 3 U 160/07 ER
PM des LSG Hessen Nr. 35/07 v. 27.09.2007


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