Schwangerschaft ist keine Krankheit
abgelegt im Archiv Arbeitsrecht am 26.08.07
Fand der 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichts am 20. August 2007 heraus. Eine Arbeitslose hatte, nachdem ihr der Arzt ein Beschäftigungsverbot wegen einer (Risiko-) Schwangerschaft erteilt hatte, keine weiteren Leistungen der arbeitsagentur erhalten. Die Arbeitsagentur begründete die Leistungsverweigerung damit, dass die Frau nunmehr nicht mehr ihren Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stünde.
Das LSG Hessen stellte klar, dass eine (Risiko-) Schwangerschaft keine Krankheit darstelle und ärztliche Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz auch nicht gegenüber der jeweiligen Krankenversicherung, sondern gegenüber dem Arbeitgeber ausgesprochen würden. Für eine Arbeitslose sei so dann die Arbeitsagentur das Äquivalent bzw. der Ersatzarbeitgeber, folglich habe diese die Kosten von und bei Beschäftigungsverboten zu tragen.
Die Arbeitsagentur wurde zur Zahlung des Arbeitslosengeldes bzw. der Arbeitslosenhilfe für den weiteren Zeitraum der Schwangerschaft ohne die Möglichkeit einer Revision gegen den Richterspruch verurteilt.
LSG Hessen, 20.Aug. 2007 Az. L 9 AL 35/04
zugehörige Pressemitteilung des LSG Hessen als PDF-Datei

Permalink: Schwangerschaft ist keine Krankheit
Tags: Arbeitsrecht Schwangerschaft Mutterschutz LSG Hessen
Stimmen Sie ab für Schwangerschaft ist keine Krankheit:
|
Dieser Eintrag wurde mit: 10.00 Punkten (von 5 Stimme(n) insg.) bewertet.
|
Kommentar von:
Tom
(04.09.08 15:43 Uhr)
Kommentar von:
Hans Kolpak
(04.09.08 17:32 Uhr)
Ob es Zeitgeist ist oder allgemein menschlisch: Es wird oft nicht souverän nach Recht und Gesetz, sondern nach Kosten entschieden. Erst ein Gericht läßt eine Behörde einlenken. Das ist ein "Armuts"zeugnis.
Hans Kolpak
Jura-Weblog
Hans Kolpak
Jura-Weblog
| RSS | |
|
| |
| Yahoo! |
|
| Bloglines |
|
| Followen Sie uns bei Twitter! |
Most Popular
Abmahnung
Aktuelles
Arbeitsrecht
Best of
Domainrecht
Europarecht
Familienrecht
Gesetze
Grundrechte
Haftung
Handel
Internetrecht
Juristenalltag
Kurz vorgestellt
Markenrecht
Menschliches
Misc
Rechtsberatung
Rechtspflege
Schon gewusst

Leider wird die Rechtssprechung von vielen Arbeitsagenturen schlicht ignoriert. Die Frauen, die sich ohnehin in einer äusserst kritischen Lage befinden, werden gezwungen, ihre Rechte individuell durchzusetzen - wenn sie dazu noch in der Lage sind.