abgelegt im Archiv
Arbeitsrecht
von laax am 26.08.07

Das LSG Hessen stellte klar, dass eine (Risiko-) Schwangerschaft keine Krankheit darstelle und ärztliche Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz auch nicht gegenüber der jeweiligen Krankenversicherung, sondern gegenüber dem Arbeitgeber ausgesprochen würden. Für eine Arbeitslose sei so dann die Arbeitsagentur das Äquivalent bzw. der Ersatzarbeitgeber, folglich habe diese die Kosten von und bei Beschäftigungsverboten zu tragen.
Die Arbeitsagentur wurde zur Zahlung des Arbeitslosengeldes bzw. der Arbeitslosenhilfe für den weiteren Zeitraum der Schwangerschaft ohne die Möglichkeit einer Revision gegen den Richterspruch verurteilt.
LSG Hessen, 20.Aug. 2007 Az. L 9 AL 35/04
zugehörige Pressemitteilung des LSG Hessen als PDF-Datei
Permalink: Schwangerschaft ist keine Krankheit
Trackback: http://publish.creative-weblogging.com/publish/mt-tb.pl/88053
Wong
Stimmen Sie ab für Schwangerschaft ist keine Krankheit:
|
Dieser Eintrag wurde mit: 10.00 Punkten (von 5 Stimme(n) insg.) bewertet.
|
Kommentar von:
Tom
(04.09.08 16:43 Uhr)
Kommentar von:
Hans Kolpak
(04.09.08 18:32 Uhr)
Ob es Zeitgeist ist oder allgemein menschlisch: Es wird oft nicht souverän nach Recht und Gesetz, sondern nach Kosten entschieden. Erst ein Gericht läßt eine Behörde einlenken. Das ist ein "Armuts"zeugnis.
Hans Kolpak
Jura-Weblog
Hans Kolpak
Jura-Weblog
Abonnieren
Suchen Sie nach weiteren Artikeln
| RSS | Alle Abonnements sehen |
|
Was ist RSS? | |
| Yahoo! |
|
| MEIN MSN |
|
| Bloglines |
|
| Newsletter | |
| Followen Sie uns bei Twitter! |




























Leider wird die Rechtssprechung von vielen Arbeitsagenturen schlicht ignoriert. Die Frauen, die sich ohnehin in einer äusserst kritischen Lage befinden, werden gezwungen, ihre Rechte individuell durchzusetzen - wenn sie dazu noch in der Lage sind.