Reform des familiengerichtlichen Verfahrens

Laut Pressemitteilung des Bundestages vom 25.09.2007 plant die Bundesregierung eine Reformierung des familiengerichtlichen Verfahrens. Streitigkeiten über Scheidung, Pflegschaft von Minderjährigen, Adoption und Schutz vor Gewalt sollen an einem sog. Großen Familiengericht konzentriert werden.
das gesetz soll zukünftig sowohl das familiengerichtliche Verfahren als auch das der freiwilligen Gerichtsbarkeit in eine gemeinsame Verfahrens- bzw. Prozessordnung überführen und zusammenfassen.
Die Bundesregierung begründet ihr Ansinnen damit, dass die Momentane Zersplitterung der Familiensachen an verschiedene Gerichte dem betroffenen Laien nur schwerlich vermittelt werden kann und selbst der professionelle Rechtsanwender hiermit so seine Schwierigkeiten hätte.
Link zu Pressemitteilung des Bundestages
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