Rüstungsgeschäfte mit dem Iran (ab jetzt) strafbar...
abgelegt im Archiv Aktuelles am 05.09.07
Die 80. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung (BT-Drs. 16/6269) untersagt nunmehr den Verkauf, die Aus- und Durchfuhr sowie Handels- und Vermittlungsgeschäfte bzgl. Rüstungsgüter in den Iran.
Darüber hinaus wird die einfuhr nach Deutschland von Rüstungsgütern aus dem Iran verboten, ungeachtet ob diese Rüstungsimporte ihren Ursprung im Iran haben oder der Iran nur deren Händler ist.
Hierdurch erfolgt die Umsetzung eines sog. Gemeinsamen Standpunktes der EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht.
Nun ja, ob das dem Iran sonderlich weh tut, mag dahingestellt bleiben. Die weltweit größten Rüstungsexporteure sind ohnehin nicht in der EU anzutreffen und Realsozialistische Restbestände haben sicherlich schon längst ihre neuen Besitzer gefunden. Verwunderlich ist es trotzdem, das ein solches Verbot erst 2007 festgeschrieben wird.
Link zu weiterführendem Artikel bei beck-online.de
Informationen zum iranischen Militär

Tags: Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung Rüstung Rüstungsexporte Iran EU
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