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Prozess um den Amokläufer von Ansbach unter Ausschluss der Öffentlichkeit

abgelegt im Archiv Aktuelles am 22.04.10

Prozess um den Amokläufer von Ansbach unter Ausschluss der  Öffentlichkeit
© thomasklaiber
Heute hat der Prozess gegen den Amokläufer von Ansbach unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit begonnen. Das Landgericht Ansbach möchte auf diesem Wege dem Angeklagten Georg R. eine Bloßstellung ersparen.
Lediglich zur Verlesung der Anklageschrift ließ die Große Jugendkammer die Öffentlichkeit zu. Bis zur Verkündung des Urteils, das am 29. April erwartet wird, wird kein Einlass mehr gewährt.

Dem ehemaligen Schüler des Ansbacher Carolinum-Gymnasium wird der versuchte Mord an 47 Menschen, gefährliche Körperverletzung, versuchte besonders schwere Brandstiftung und versuchter Totschlag an zwei Polizisten vorgeworfen. Am 17. September 2009 hatte er seine frühere Schule mit einem Beil, einem Hammer, vier Messern und fünf Brandsätzen überfallen. Es verletzte dabei acht Schüler und einen Lehrer. Einem Mädchen fügt er lebensgefährliche Kopfverletzungen zu. Bevor ihn die Polizei mit Einsatz von Schusswaffen aufhalten konnte, versuchte Georg R. sich selbst zu töten, indem sich die Unterarme aufschnitt und eine große Menge an Tabak zu sich nahm.
Als Motiv für seine Tat gab er "Hass auf die Menschheit und die Schule" an.



Dem Angeklagten, der vor Gericht mit einem Kapuzenpulli und einem Schal vermummt erschien, wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, dass er heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln dazu angesetzt habe, Menschen zu töten. Es sei davon auszugehen, dass er weitere Straftaten begehen werde.
Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft und darüber hinaus die Unterbringung in der Psychiatrie.

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Tags: Amoklauf  Ansbach,  Ansbacher  Carolinum-Gymnasium,  Landgericht  Ansbach,  Große  Jugendkammer 

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