Pokern ist in Frankfurt a.M. unerlaubt

Weil das VG Frankfurt Pokern unter den Begriff "Unerlaubtes Glücksspiel" subsumiert, musste es das Begehren eines Veranstalters eines Pokerturniers auf Verpflichtung der Stadt Frankfurt auf Erlaubnis dieser Veranstaltung eine absage erteilen.
Die eigentlich alles Entscheidende Frage ist hier: Ist Poker Sport oder (Glücks-) Spiel?
Die von dem Gericht vorgenommene Abgrenzung anhand der Kriterien des entgeltlichen Zugangs zu einem solchen Turnier und der Möglichkeit eines Gewinnes sind hierbei jedoch denkbar ungeeignet, da somit der gesamte Profisport, aufgrund von Start- und Preisgeld, zu einem Glückspiel werden würde.
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