Patientenverfügung: Unsinnige Überregulierung
abgelegt im Archiv Grundrechte am 30.10.08

© kimberlyfayeEs ist Ein Zeichen von Schwäche, alles in Schablonen aus Recht und Gesetz zu pressen. Ein Mensch, der präzise verfügt, unter welchen Umständen sein hinscheidendes Leben nicht künstlich verlängert werden soll, braucht keinen Notar, keinen Richter und keinen Gesetzgeber, der ihn bevormundet. Der Arzt ist der gerufene Dienstleister und der Kranke sein zahlender Kunde.
Menschen mit einem Herzen voller Liebe und mit einem klaren Geist brauchen keine Gängelung durch widersprüchliche Paragrafen. Sie wissen sich in jeder Lebenssituation angemessen zu verhalten. Doch ideologisch verblendete Parteipolitiker drängen sich wieder mal danach, die Bundesbürger noch mehr zu bevormunden und zu entmündigen, als es bereits der Fall ist. Was geschieht hier schon wieder?
CDU und Grüne haben dem Deutschen Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Patientenverfügung vorgelegt.
Zwei für mich ganz wesentliche Aussagen entnehme ich den beiden folgenden Meldungen: Prof. Dr. Wolfgang Schreml betont "dass bestimmte Dinge einfach nicht gesetzlich zu regeln sind" und "Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, hatte sich im vergangenen Jahr bereits dahingehend geäußert, dass Krankheitsverläufe immer individuell seien und sich nicht einfach per Gesetz regeln lassen: 'Deshalb ist es mehr als fraglich, ob mit einem Gesetz zur Patientenverfügung tatsächlich Rechtsklarheit hergestellt werden kann.' "
Was wird daher empfohlen? Je präsziser die individuelle Patientenverfügung abgefaßt ist, desto leichter haben es die bevollmächtigten Angehörigen oder Freunde, das Anliegen des Kranken beim Arzt rechtssicher und über jeden Zweifel erhaben geltend zu machen.
Da bedarf es keines bestellten Betreuers, keines Notars oder Richters und erst "Recht" keines Gesetzgebers mit vorauseilendem Gehorsam, der ideologisch gesteuert ist.
Hans Kolpak
Jura-Weblog

© kimberlyfaye
Tags: Patientenverfügung Selbstbestimmungsrecht Ideologie Bevormundung Notar Gesetzgeber Richter
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