Passiert immer noch: Statt Google Maps illegale Kopie eingebunden.

© google generierten Link in seine eigene Internetseite einzubinden und man ist rechtlich immer auf der sicheren Seite. Komfortabler ist es außerdem. Besucher können den Plan verändern oder auf Google Maps wechseln. Wie funktioniert das?
Wenn Sie mit http://maps.google.de/ einen Stadtplan einbinden, kommen Sie nicht in die Zwangslage, die Hinweise von ZDF heute zu nutzen.
Suchen Sie zum Beispiel nach "Hans Kolpak". Es werden einige Suchergebnisse angezeigt. Klicken Sie auf den Link eines Suchergebnis. Es wird ein Hinweis auf der Landkarte eingeblendet. Darin folgen Sie dem Link "mehr Infos". Das Hinweisfeld vergrößert sich und es erscheint der Link "Ihr Unternehmen hinzufügen oder bearbeiten".
Dieser führt Sie zu "Google Lokales Branchencenter", wo Sie die Fundstelle Ihrem Googlekonto hinzufügen.
Jetzt machen wir einen gedanklichen Sprung und gehen zu einer Fundstelle, die bereits einem Googlekonto hinzugefügt wurde. Suchen Sie auf http://maps.google.de/ nach "Hotel Hofwirt Neubeuern". Es wird bereits der Stadtplanausschnitt angezeigt. Oben rechts über dem Stadtplan befindet sich der Link "URL zu dieser Seite". Klicken Sie und kopieren Sie den "HTML-Code zum Einbetten in eine Website".
Wie geht das? Führen Sie den Mauszeiger vor das erste Zeichen. Klicken Sie die linke Maustaste und halten Sie diese gedrückt. Ziehen Sie den Mauszeiger nach rechts bis der gesamte Code farblich unterlegt ist. Lassen Sie die Maustaste los. Jetzt drücken Sie an Ihrer Tastatur zuerst die Taste "Strg" und dann die Taste "c". Der gesamte Code befindet sich jetzt im Bereich "Clipboard" des Arbeitsspeichers. Wohin damit? In den HTML-Code Ihrer Internetseite, wo der Stadtplanausschnitt angezeigt werden soll. Beispiel:
Jetzt brauchen Sie diese Änderung nur noch zu veröffentlichen oder hochzuladen, damit Ihre Besucher sie auch sehen. So wie hier. Ich habe den Code einfach eingebunden. Dieser zugegeben sehr ins Einzeln gehende praktische Hinweis dürfte für alle die, die es noch nicht wußten, wertvoller sein, als ein juristischer Vortrag oder eine Abmahnung.
Hans Kolpak
Jura-Weblog
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