Onlinedurchsuchungen

Trotz das bisher noch nicht einmal entschieden ist, ob die sog. Online-Durchsuchung überhaupt durch die Polizeibehörden angewandt werden darf, stellte das BKA am 28.08.2007 das hierfür zu benutzende Software Tool (bundestrojaner) vor.
Bisher ist es jedoch weder wirklich einsatzfähig noch ist die dafür notwendige gesetzlich Grundlage gegeben.
Fraglich ist darüber hinaus auch, ob die gewünschten Effekte damit überhaupt erzielt werden können, da es wohl auch hier (genau wie bei normaler Hausdurchsuchung) auf einen Richtervorbehalt hinauslaufen wird und nicht einfach auf Anfangsverdacht (eines Fahnders) ein privater PC durchsucht werden kann.
weiterführender Artikel bei zeit.dethematisch ähnlicher Beitrag zum Thema Bundestrojaner bei law blog
Hinterlasse eine Antwort