Neuregelung im Passwesen

Am 1.11.2007 tritt die Verordnung zur Änderung passrechtlicher und anderer Vorschriften in Kraft. Zugleich treten die Passmusterverordnung vom 8.8.2005 sowie die Verordnung über amtliche Pässe der BRD vom 21.8.2003 außer Kraft.
Größte Veränderung für den Bürger ist die nunmehr zwingende Ausgabe von Pässen mit Chip, welcher den Fingerabdruck des Passinhabers enthält. Auch eine Eintragung des Kindes im Pass der Eltern ist ab 1.11.2007 nicht mehr möglich. Es müssen nun für jedes Kind einzelne Pässe ausgestellt werden, welche eine Gültigkeit von sechs Jahren haben und bis zu einmal verlängert werden können wobei aber die maximale Gültigkeitsdauer des Dokumentes auf das Kindesalter von zwölf Jahren begrenzt ist.
Eine Ausweispflicht für jeden Deutschen besteht weiterhin ab dem sechzehnten Lebensjahr. Dieser muss auch weiterhin nicht wie von vielen Angenommen permanent bei sich geführt werden, sondern nur vorhanden sein.
Erreicht werden soll mit der Einführung neuer Passdokumente eine Erhöhung der Sicherheit innerhalb der EU. Ob jedoch eine signifikante Verbesserung der Sicherheitslage bei grünen Grenzen vom Atlantik bis zum balkan durch "verbesserte" Pässe gewährleistet werden kann, darf stark bezweifelt werden.
Ebenfalls zu diesem Thema bloggt: netzpfade
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