Neues Umweltschadensgesetz – EG Richtlinie 2004/35/EG

Am 14.11.2007 tritt das neue Umweltschadensgesetz, welches die Umsetzung der EG-Richtlinie 2004/35/EG ist, in Kraft und statuiert eine Rückwirkende Haftung für Schaden, die seit dem 30.04.2007 verursacht wurden.
Hierbei wurde ein neues erweitertes Haftungskonzept vom gesetzgeber umgesetzt, so dass der (Umwelt-) Schadensverursacher neben den Kosten für Personen- und Vermögensschäden auch alle Schäden an der sog. Biodiversität, d.h. Schäden an Böden, Gewässern sowie der Vielfalt der Arten und Ã-kosysteme in unbegrenzter Höhe ersetzen muss.
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