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Strafrecht
von Hans Kolpak am 14.10.08

© bobster1985
Wenn Versprechen eingehalten werden, sind beide Parteien zufrieden. Bricht das Kartenhaus zusammen, ist der Kunde sauer und zerrt den Verkäufer vor Gericht. Ob das etwas richtet, bleibt offen. Richter können doch keine Geldscheine nachdrucken, wenn diese erst einmal ausgegeben worden sind, oder? Gibt es einen Schutz?
Nicht wirklich! Denn die Geschichte der Menschheit ist voll von Versuchen, durch Geschicklichkeit und Geschäftstüchtigkeit finanzielle Vorteile zu gewinnen. Und wer viel Geld hat, ist halt mit seinen Geschäft ausgelastet und eher kein großer Kenner von sicheren Geldanlagen.
Dabei spielt es prinzipiell keine Rolle, wieviele Menschen an einem Geschäft beteiligt sind. Es muß nicht immer ein einzelner böser Bube sein, der bestraft wird, wenn man ihm auf die Schliche kommt, auch Unternehmen und Behörden können sich auf ein falsches Spiel einlassen, wenn sie erleben, wie eine "Sache" anscheinend monatelang oder gar jahrelang "gut läuft".
Ich rate davon ab. Warum? Wer stets einen Gegenwert bietet, kann sich bis an sein Lebensende völlig entspannt geben und muß niemals befürchten, enttarnt zu werden. Wird ein guter Geschäftsmann entdeckt und durchschaut, so gewinnt er noch mehr Kunden dazu als er ohnehin schon hat. Die Leute lieben es, gut bedient zu werden!
Auch sind Lügengebäude keineswegs geeignet, als dauerhafter und bequemer Unterschlupf zu dienen. Spätestens, wenn kriminelle Machenschaften eine große Dimension erreichen, werden andere Gauner begehrlich und schrecken nicht einmal vor Menschenleben zurück. Und dann?
Hans Kolpak
Jura-Weblog
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